Anwesenheitslisten bei TUDIAS

Uns ist ein Antwortschreiben von TUDIAS zum Thema Anwesenheitslisten in den Sprachkursen zugestellt worden. Anbei der Inhalt:

"Es gelten auch für die Sprachkurse die Informationen, die im Schreiben des Prorektors für Bildung, Prof. Lenz, an die Studiendekane gegeben wurden. D.h., "prüfungsrechtlich ist die Präsenz in Lehrveranstaltungen ohne Relevanz, insbesondere kann die Prüfungszulassung nicht von der dokumentierten Anwesenheit abhängig gemacht werden, da für die Zulassung zu einer Prüfung(sleistung) lediglich als Prüfungsvorleistungen zu erbringenden Studienleistungen zum Nachweis der fachlichen Voraussetzungen gefordert werden können."

Diese Informationen sind für alle Studierenden in Kurzform auf der TU-Dresden Webseite, Studierenden-Newsletter des Dezernat 5 zu finden. Es ist daher nicht notwendig, dies noch einmal extra auf den Seiten der Sprachausbildung zu veröffentlichen.

Unsere Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien (allgemeine Bestimmungen), die auf unserer Webseite für alle Studenten zugänglich sind, haben wir entsprechend aktualisiert.

Die Anwesenheitslisten werden in den Kursen dennoch weiterhin geführt werden (Unterschrift freiwillig), da Sie
1. als Anwesenheitsnachweis für die Studenten, die einen Schein für die Teilnahme (bloße Anwesenheit, ohne Prüfungsleistung) haben möchten, gelten

und

2. für die freiberuflichen Lehrkräfte der Nachweis sind, dass der Unterricht

stattgefunden hat."