Zweitwohnungssteuer

Am 25. März 2014 wurde eine, von uns unterstütze Klage, zur Zweitwohnungssteuer durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Trotz der Niederlage haben wir auch etwas gewonnen, nämlich Rechtssicherheit und eine angepasste Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Dresden, die keine „Schlupflöcher“ hinsichtlich der Auslegung des Begriffes „Wohnung“ zulässt.

Mit diesem Urteil können wir euch nur noch raten, euch mit dem Hauptwohnsitz in Dresden anzumelden. Für alle, die dies erstmal zu Beginn ihres Studium tun wartet (auf Antrag) auch eine kleine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 150€ auf euch!

Weiterführende Informationen findet ihr unter: https://www.stura.tu-dresden.de/zweitwohnungssteuer