BAföG

Alle Informationen die ihr hier erhaltet sind nur Hinweise und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

Wo bekomme ich schnell und gezielt Informationen zum Thema BAföG her?

Sehr gut und umfassend kann man sich auf der Internetseite studis-online.de informieren, speziell bei deren FAQs. Auch das Studentenwerk Dresden hat eigene FAQ-Seiten.

Generell ist für BAföG-Angelegenheiten das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Dresden zuständig. Dort kann man sich beraten lassen, dort liegen sämtliche Antragsformulare aus, dort stellt man seine Anträge und dort werden letztendlich auch die Entscheidungen getroffen.

Kommst Du jedoch über diese zwei Wege nicht weiter bzw. ergeben sich Schwierigkeiten oder möchtest Du lieber erstmal ein studentisches Beratungsangebot nutzen, dann bist Du bei uns genau richtig. Wir, das BAföG-Beratungsteam des StuRa der TU Dresden, versuchen Dir so gut als möglich weiterzuhelfen.

Die BAföG-Formulare findest Du hier.

 

Kann ich überhaupt BAföG bekommen?

Einen BAföG-Anspruch hast Du, wenn Du bei Beginn Deines Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und deutscher Staatsangehöriger bist. Aber auch für ausländische Studierende (insbesondere EU-Bürger) ist unter bestimmten Voraussetzungen ein BAföG-Anspruch möglich. Gleiches gilt eingeschränkt für Studierende, die das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben. BAföG erhälst Du generell jedoch nur, wenn Dir die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt nicht anderweitig zur Verfügung stehen (z.B. aus eigenem Vermögen oder Einkommen bzw. aus dem Einkommen von Eltern/Ehepartner).

 

Wann muss ich den BAföG-Antrag stellen?

Je früher, desto besser! Denn einen Anspruch auf BAföG hast Du erst ab dem Monat der Antragsstellung, frühestens jedoch ab Studienbeginn. Hast Du noch nicht alle Unterlagen vollständig beisammen, reicht zur Sicherung des Anspruchs auch erstmal ein formloser Antrag. Wird BAföG gewährt, dann in der Regel für 12 Monate (Bewilligungszeitraum). Einen Wiederholungsantrag solltest Du dann etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen, damit das BAföG lückenlos weitergezahlt wird.

 

Wie hoch ist die BAföG-Leistung und wie setzt sich der Betrag zusammen?

Maximal kannst Du 648 Euro monatlich erhalten! Der Betrag richtet sich danach, ob Du bei Deinen Eltern wohnst oder nicht. Der Maximalbedarf setzt sich folgendermaßen zusammen (Stand: August 2009):

  bei den Eltern wohnend nicht bei den Elten wohnend
Grundbedarf 366 Euro 366 Euro
Zusatzbedarf  48 Euro 146 Euro
Regelbedarf 414 Euro 512 Euro
Mietzuschuss*   max. 72 Euro
Krankenversicherung**  54 Euro  54 Euro
Pflegeversicherung**  10 Euro  10 Euro
Maximalbedarf 478 Euro 648 Euro
* Mietzuschuss wird nur gezahlt, wenn Deine Miete 146 Euro übersteigt. Du kannst also maximal 218 (146 + 72) Euro Mietförderung bekommen.
** Kranken- und Pflegeversicherung wird nur bezahlt, wenn Du diese tatsächlich selbst bezahlen müsstest. Wenn Du also Familienversichert bist und Deine Eltern Deinen Beitrag mitbezahlen, bekommst Du keinen Zuschuss.

Wie viel Geld Du tatsächlich bekommst, hängt jedoch von Deiner individuellen Situation ab. Entscheidend dafür sind Dein Einkommen und Vermögen, das Einkommen Deiner Eltern und Deines Ehepartners, die Anzahl Deiner Geschwister oder eventuelle eigene Kinder. Deinen tatsächlichen Bedarf ermittelt das BAföG-Amt anhand Deiner Unterlagen. Es zieht von Deinem Maximalbedarf ab, was du selbst, deine Eltern, dein Ehepartner oder andere beisteuern müssen.

Wenn Du es nicht erwarten kannst, kannst Du mit dem BAföG-Rechner Deinen Bedarf ungefähr berechnen. Wenn dabei ein Bedarf von Null Euro entsteht, solltest Du trotzdem einen Antrag stellen.

 

Wie lange kann ich BAföG eigentlich bekommen?

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder dem Erreichen der Förderungshöchstdauer (richtet sich nach der Regelstudienzeit Deines Studiums) enden die BAföG-Zahlungen. Die Regelstudienzeit berechnet sich dabei nach Deiner Studienordnung. Die Anzahl der Semester, die dabei in Deinem Studierendenausweis steht ist irrelevat. Solltest Du Dein Studium nicht in der Regelstudienzeit beenden können, kannst Du eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen, wenn Verzögerungen eingetreten sind infolge

  • der Mitwirkung in Hochschulgremien
  • des erstmaligen Nichtbestehens einer Abschlussprüfung
  • einer Behinderung oder Krankheit
  • einer Schwangerschaft bzw. Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren.

 

Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung?

Frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer setzt die ratenweise Rückzahlung der bezogenen BAföG-Leistungen ein, wenn Dein Einkommen dies zulässt. Grundsätzlich muss die Hälfte der erhaltenen Ausbildungsförderung, jedoch maximal 10.000€, zurückgezahlt werden. Teilerlasse, z.B. bei einem besonders guten Studienabschluss, sind auf Antrag möglich.

 

Ab wann bekomme ich elternunabhängiges BAföG?

 

Jobben und BAföG?

 

Wie viel Vermögen darf ich haben?