Semesterbeitrag

In Sachsen gibt es keine allgemeinen Studiengebühren. Kostenfrei ist das Studium trotzdem nicht. Pro Semester muss ein Semesterbeitrag von derzeit 286,50 Euro pro Semester (ab Sommersemester 2024) entrichtet werden, um sich für das kommende Semester enzuschreiben. Der Beitrag für die Studierendenschaft macht hierbei einen Anteil von 1,9% aus.
Auf dieser Seite wollen wir dir zeigen, was vom Semesterbeitrag wofür ausgegeben wird und über welche Anteile ihr wie mitbestimmen könnt.

 176,40€ Deutschlandsemesterticket; 5,00€ MOBIbike; 7,60€ Studiendenschaftsbeitrag; 97,50€ Studentenwerksbeitrag

Deutschlandsemesterticket (176,40 Euro)

Das solidarisch finanzierte Semesterticket wird vom StuRa verhandelt. Damit bist du deutschlandweit unterwegs.
Wenn du studienbedingt nicht vor Ort bist, kann der Ticketbeitrag auf Antrag erstattet werden. 

Mehr Infos zum Ticket, Fahrradmitnahme und Geltungsbereich: https://www.stura.tu-dresden.de/semesterticket

Beim Ticket blickst du gar nicht durch? Du hast Ideen, welche Leistungen beim Semesterticket fehlen? Dann ist das Referat Mobilität die richtige Adresse für dich!

MOBIbike (5,00 Euro)

Zusätzlich kannst du die gelben Leihräder der DVB pro Ausleihe für 30 Minuten kostenlos nutzen. Auch der Preis für eine längere Nutzung ist reduziert.

Die Konditionen gelten aber nicht nur in Dresden, sondern in fast allen anderen deutschen Städten mit einem nextbike-System.

Genaue Informationen über die MOBIbike-Nutzung erhälst du unter: https://stura.tu-dresden.de/nextbike

Studierendenschaftsbeitrag (7,60 Euro)

Von deinem Semesterbeitrag landen 0,90 € bei deinem Fachschaftsrat und 6,70 € beim StuRa. Davon finanzieren wir beispielsweise die Förderung studentischer Projekte, Informationsmaterialen zu wichtigen Themen wie Klausureinsicht und Drittversuchen und ganz allgemein unsere Arbeit.

Du hast eine tolle Projektidee, aber dir fehlt die Kohle? Dann lass dich beim Referat Finanzen und Projektförderung zu Finanzierungsmöglichkeiten für dein Projekt beraten!

Studentenwerksbeitrag (97,50 Euro)

Gemäß § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks Dresden wird der Studentenwerksbeitrag zweckgebunden für die Hochschulgastronomie und die soziale und kulturelle Betreuung verwendet. Eine detaillierte Zusammensetzung findet sich hier.

Konkret bedeutet das, dass beispielsweise die günstigen Essenspreise in der Mensa durch alle Studierenden querfinanziert werden. Auch die psychosoziale Beratungsstelle profitiert von deinem Beitrag.
 
Das Studentenwerk Dresden informiert auch auf ihrer eigenen Webseite über den Studentenwerksbeitrag.
 
Du möchtest, dass das Studentenwerk sein Angebot ausbaut oder bist mit den Mensen unzufrieden? Das Referat Studentenwerk und die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat sind für dich da!
 
 
Härtefallantrag
Studierende in besonders schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Notlagen können auf Antrag als Härtefall anerkannt werden und einen Teil des Semesterbeitrages im Sinne einer Beihilfe erstattet bekommen.
 
 
Du hast Fragen zu den Härtefällen? Wende dich an das Referat Soziales!
 
Rückerstattung
Du hast einen Schwerbehindertenausweis, bist studienbedingt im Ausland oder machst ein Praktikum außerhalb des VVO-Verbundgebietes? Dann könntest du einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets stellen!
 
Schwerbehinderte können sich bereits vor Überweisung des Beitrages von der Zahlungspflicht des Semestertickets befreien lassen: stura.link/ticketws2021
 
 
Bei Fragen rund um die Rückerstattung kann dir das Servicebüro weiterhelfen!
 
Nebenhörer:innen

Nebenhörer:innen an der TU Dresden sind Studierende, die an einer anderen Hochschule als Haupthörer:innen immatrikuliert sind. Nebenhörer:innen müssen gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft einen Mindestbeitrag für StuRa/Fachschaft in Höhe von 7,60 EUR zahlen und können auf Wunsch zusätzlich das Semesterticket erwerben, wenn sie dies mit dem Rückmeldeformular (zu finden unter "Anträge" im selma-Portal) beantragen. In dem Fall sind 189,00 Euro zu überweisen.
 
Rückmeldung
 
Alle Informationen zur Rückmeldung erhaltet ihr direkt auf der Webseite der TU Dresden.
 

Keine Frage: 286,50 Euro sind eine Menge Geld. Nicht alle können diesen Betrag zweimal jährlich zusätzlich zu den weiteren finanziellen Belastungen im Studium leisten – erst recht, wenn noch andere finanzielle Belastungen hinzukommen bzw. man gerade generell eine harte Zeit durchlebt. Genau aus diesem Grunde bietet der Studierendenrat verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote an. Gerade in einer Notlage lassen wir dich nicht alleine! Ausführliche Infos und die entsprechenden Kontaktdaten findet ihr hier.

https://www.stura.tu-dresden.de/beratung


 

 

Letzte Aktualisierung: 17.01.2024