Donnerstag, 14. April, Leipzig: Die Grünen laden zu Veranstaltung zur Volkszählung (Zensus 2011)

Der Leipziger Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen lädt am 14. April 2011 um 19:00 Uhr in die Geschäftsstelle des Kreisverbandes (Hohe Straße 58) zu einer Veranstaltung zum Zensus 2011 ein. Es sind Johannes Lichdi (MdL Bündnis 90/Die Grünen), Florian Rämisch (Chaostreff Leipzig) und Jens Kubieziel (AK Zensus) eingeladen.

Zensus 2011 am 9. Mai 2011 – das betrifft uns alle! Auch wenn wir nicht zu den 10% der deutschen Bevölkerung gehören, die persönlich befragt werden. Wussten Sie schon, dass Meldeämter, Wohnungseigentümer/Vermieter und die Bundesagentur für Arbeit Daten über Sie für den Zensus weitergeben müssen? Am 14.04.2011 um 19:00 Uhr informieren Vertreter von Bündnis 90/ Die Grünen (Johannes Lichdi, MdL Sachsen) und vom Chaostreff Leipzig (Florian Rämisch) in der Kreisgeschäftsstelle der Grünen (Hohe Str. 58) über den Zensus 2011. Diskutieren Sie mit und versorgen Sie sich kostenlos mit Wissen!

 

Doch was könnte an einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Volks-und Wohnungszählung problematisch sein? Besonders in Zeiten wie heute, wo sehr viele Deutsche durch soziale Netzwerke, Blogs und Homepages ihre Privatperson im Internet öffentlich machen? Die letzte Volkszählung 1987 stieß noch auf großen Widerstand. Heute hingegen, im Jahr 2011 weiß fast niemand, dass eine neue Volkszählung stattfindet. Auch ist dieser Zensus anders, es werden mehr Daten erhoben, als durch die EU-Richtlinie vorgeschrieben ist, nämlich z.B. Informationen über die Religionszugehörigigkeit. Wieso werden diese Daten zusätzlich erhoben und was kann der Staat daraus ziehen? Und wieso werden diese Daten bis zu 4 Jahre gespeichert? Zusätzlich verlangt die neu eingeführte Wohnungszählung von Vermietern detaillierte Auskunft über ihre Besitztümer und auch über ihre Mieter. Und das, ohne dass die Mieter davon erfahren. Ein solch besorgniserregender Eingriff in die Privatsphäre von uns allen sollte uns doch bekannt sein, damit wir durch umfassende Information umsichtig mit der Situation umgehen können. Was spricht dagegen, dass der Wohnungseigentümer seinen Mieter selbständig informiert? Wie kann man sich gegen die direkte Befragung wehren? Fakt ist: bei Verweigerung der Auskunft droht ein Bußgeld! Auch hier können Spendentöpfe den Unbill abfedern. Nutzen Sie Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der erste Schritt dorthin ist Ihr Wissen über über Aktionen des Staates, die auch Sie betreffen.