Aktuelles

Dein Ziel Berufseinstieg? – Mit Mentoring dort ankommen!

So lautet das Motto des Mentoring-Programms der TU Dresden, in welchem Studierende Unterstützung durch Fach- und Führungskräfte aus sächsischen Unternehmen und Institutionen erhalten. Im Wintersemester 2012/2013 startet bereits der sechste Kurs des durch den Europäischen Sozialfonds und das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten Programms. Alle Studierenden der Technischen Universität Dresden haben erneut die Chance, sich auf einen der Programmplätze zu bewerben.

Neues und altes zum SächsHSFG zusammengefasst!

Liebe Interessierte,

das wunderbare Campusradio hat eine schöne Zusammenfassung zum Thema Gesetzesnovelle. Schaut mal rein und bringt euch auf den neuesten Stand.

Infos zum SächsHSFG

Rechtsberatung am 11.10. im StuRa 15 - 16 Uhr

Liebe Studierende,

am Donnerstag findet die Rechtsberatung erst von 15.00 - 16.00 Uhr im StuRa statt.

 

Freiheit zur Unfreiheit! Neues „Hochschulfreiheitsgesetz“ lähmt Studierendenschaft

Pressemitteilung, 20. September 2012

Studierende diskutierten heute heftig mit Geert W. Mackenroth (CDU, Staatsminister a. D.) sowie Prof. Günther Schneider (CDU) zur geplanten Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

Nächsten Mittwoch stimmt der Landtag über das neueHochschulfreiheitsgesetzab. Doch das Gesetz dient nicht dazu, den Studierenden mehr Freiheiten zu geben. Stattdessen versetzt es der verfassten Studierendenschaft den Todesstoß. Im Dresdner Hörsaalzentrum diskutierten sächsische Studierende, u.a. aus Dresden, Leipzig, Freiberg, Mittweida und Chemnitz, heute heftig mit Geert W. Mackenroth (CDU, Staatsminister a. D.) sowie Prof. Günther Schneider (CDU) über das geplante Gesetz.

Seit der Wende hat jeder der bisher fünf Wissenschaftsminister am Hochschulgesetz herumgeschraubt. Jeder dachte, er tue damit Sachsens Hochschulen etwas Gutes. Doch oft „verschlimmbesserten“ die neuen Paragraphen die Dinge nur. So auch dieses Mal. Zu den von der CDU/FDP-Landesregierung jetzt geplanten Novellierungen gehört unter anderem die Einführung von Langzeitstudiengebühren. Absurd ist, dass auf der anderen Seite ein verkürzter Abschluss des Studiums mittels eines „Freiversuchs“ mit dem neuen Gesetz ebenfalls unmöglich werden soll. Der Freiversuch ermöglichte es bislang, eine Prüfung früher als vorgesehen abzulegen, ohne dass ein Nichtbestehen negative Auswirkungen hätte. Besonders gravierend ist jedoch, dass die Gesetzesnovellierung entgegen dem Votum von Studierenden, Rektorinnen und Rektoren, Verbänden und Hochschulexpertinnen und -experten ohne jegliche Möglichkeit zur inhaltlichen Diskussion die verfasste Studierendenschaft angreift und damit also die studentische Mitbestimmung stark einschränkt.

Mackenroth und Schneider (CDU) am Donnerstag im HSZ 04 auf dem Podium

Liebe Studierende, liebe Interessierte,

zu dieser Podiumsdiskussion von 9 - 10:30 Uhr im HSZ 04 werden CDU Abgeordnete Rede und Antwort zu den einschneidenden Änderungen im neuen Hochschulfreiheitsgesetz stehen.

Es sind alle herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und Fragen zu stellen. Ebenfalls anwesend sind der Rektor der TU Dresden, Sprecher der KSS (Konferenz Sächsischer Studierendenschaften) und weitere Vertreter der Studierenden.

Bitte erscheint zahlreich, denn auch die Presse ist vor Ort. Weiter sagen!

Austritt aus der verfassten Studierendenschaft = Austritt aus der Demokratie!

Die CDU- und FDP-Fraktion des Sächsischen Landtags beabsichtigen die Schaffung einer
Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft.
– "Studenten können ihren Austritt
aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären." So soll es
jedenfalls im neuen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz stehen! Ihr sollt euch demnach ab dem
zweiten Semester entscheiden: Entweder ihr bezahlt 4,60 € für euren Studentenrat (StuRa) und
die Fachschaftsräte (FSR) und könnt alle ihre Leistungen in Anspruch nehmen oder ihr gebt das alles auf:
 

Beratungs- und Serviceangebote des StuRa
Entfallen würden alle Beratungen im Bereich Lehre und Studium, Soziales, BAföG, Studieren mit
Kind, Ausländische Studierende und die gesamten Förderungsmöglichkeiten für studentische
Projekte.

Der FSRe
Die Vermittlung bei Problemen zwischen den Dozenten und den Studenten sowie die unmittelbare
Verbesserung der Lehre würden unterbleiben genauso wie die Studienberatungen und alle Projekte
und Partys eures FSRs.

Erstsemestereinführung
Die komplette Erstsemestereinführung, welche das Heranführen der neuen Studenten an die
Universität beinhaltet, mit jeder Hilfestellung, was Stundenpläne, Campusführung, etc. anbelangt,
würde mangels Personal und Mitteln nicht durchgeführt werden, denn auch diese wird vor allem
von den FSRen und dem StuRa getragen!
 

Semesterticket
Das Semesterticket wird solidarisch finanziert: Weil alle einzahlen, wird es günstiger. Der StuRa
verhandelt es neu, aber wenn keiner sicher sagen kann, wie viele Studenten einzahlen, wird der
Preis steigen – oder es entfällt! Die Alternative: Ihr kauft euch beim VVO für 490 € (statt bisher
2x145,20 €) eine Jahreskarte (nur für Dresden, Verbundraum: 1400 €).

Das alles wird passieren, wenn dieser Antrag Gesetz wird!

Und so könnt ihr aktiv werden:
Hier findet ihr einen E-Mail-Entwurf und die E-Mail-Adressen der CDU/FDP-Abgeordneten!

Ihr wollt die E-Mail schnell und unkompliziert an alle Abgeordneten der Regierungskoalition schicken? Über diesen Verteiler erreicht ihr sie alle!
mdl_cdu_fdp@stura.uni-leipzig.de

Langzeitstudiengebühren, Wegfall des Freiversuchs, Austritt aus der Studierendenschaft – Sachsens Hochschulen per Gesetz unattraktiv – Studentenrat protestiert gegen diese Vorhaben

Der Landtagsausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien hat am heutigen Montag, den 10.09.2012, über die Änderungsanträge zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes beraten und diesen mit den Stimmen von CDU, FDP und NPD zugestimmt. Langzeitstudiengebühren, die Abschaffung der Freiversuchsregelung bei Prüfungen und die
Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Studierendenschaft sind Teil des neuen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz. Der Studentenrat (StuRa) der Technischen Universität Dresden protestiert gegen diese Entscheidung. 

„Diese Änderungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Studierenden Sachsens!“, meint Andreas Spranger, Geschäftsführer Hochschulpolitik des StuRa der TU Dresden. „Hier werden unter dem Deckmantel der Wahlfreiheit
die studentischen Vertretungsorgane nachhaltig geschwächt und Studierende ausnahmslos, auch für eine unverschuldete Verlängerung des Studiums, bestraft.“

Der Gesetzesentwurf sieht bei der Gebührenerhebung keine Härtefallregelung
etwa für studentische Eltern oder die Studierenden vor, welche zur Finanzierung ihres Studiums arbeiten müssen. Auch der so genannte Freiversuch wird in modularisierten Studiengängen zukünftig nicht mehr existieren. Bisher war es Studierenden
möglich Prüfungen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt innerhalb des Studienablaufes abzulegen. Bei Nichtbestehen galten die Prüfungen als nicht durchgeführt. Die Regierungskoalition begründet die Streichung mit einem
Mehraufwand, welcher durch den Freiversuch für die Prüfungsämter bestünde.

Ullrich Gebler, Geschäftsführer Lehre und Studium des StuRa der TU Dresden, kritisiert: „Dieser Gesetzesentwurf ist fernab jeglicher studentischer und universitärer Realität. Einerseits fordern CDU und FDP kürzere Studienzeiten, andererseits schafft man Mechanismen wie den Freiversuch ab, der eben dieses Ziel bewirken kann. Der als Grund
angeführte Mehraufwand wird hierdurch nicht behoben, ist er doch vielmehr Folge einer desolaten Personalsituation der Prüfungsämter und  fehlender Lehrkräfte. Als Folge dieser Gesetzgebung wird der Hochschulstandort
Sachsen in kurzer Zeit unattraktiv für Studierende werden.“  

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