Langzeitstudiengebühren, Wegfall des Freiversuchs, Austritt aus der Studierendenschaft – Sachsens Hochschulen per Gesetz unattraktiv – Studentenrat protestiert gegen diese Vorhaben

Der Landtagsausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien hat am heutigen Montag, den 10.09.2012, über die Änderungsanträge zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes beraten und diesen mit den Stimmen von CDU, FDP und NPD zugestimmt. Langzeitstudiengebühren, die Abschaffung der Freiversuchsregelung bei Prüfungen und die
Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Studierendenschaft sind Teil des neuen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz. Der Studentenrat (StuRa) der Technischen Universität Dresden protestiert gegen diese Entscheidung. 

„Diese Änderungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Studierenden Sachsens!“, meint Andreas Spranger, Geschäftsführer Hochschulpolitik des StuRa der TU Dresden. „Hier werden unter dem Deckmantel der Wahlfreiheit
die studentischen Vertretungsorgane nachhaltig geschwächt und Studierende ausnahmslos, auch für eine unverschuldete Verlängerung des Studiums, bestraft.“

Der Gesetzesentwurf sieht bei der Gebührenerhebung keine Härtefallregelung
etwa für studentische Eltern oder die Studierenden vor, welche zur Finanzierung ihres Studiums arbeiten müssen. Auch der so genannte Freiversuch wird in modularisierten Studiengängen zukünftig nicht mehr existieren. Bisher war es Studierenden
möglich Prüfungen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt innerhalb des Studienablaufes abzulegen. Bei Nichtbestehen galten die Prüfungen als nicht durchgeführt. Die Regierungskoalition begründet die Streichung mit einem
Mehraufwand, welcher durch den Freiversuch für die Prüfungsämter bestünde.

Ullrich Gebler, Geschäftsführer Lehre und Studium des StuRa der TU Dresden, kritisiert: „Dieser Gesetzesentwurf ist fernab jeglicher studentischer und universitärer Realität. Einerseits fordern CDU und FDP kürzere Studienzeiten, andererseits schafft man Mechanismen wie den Freiversuch ab, der eben dieses Ziel bewirken kann. Der als Grund
angeführte Mehraufwand wird hierdurch nicht behoben, ist er doch vielmehr Folge einer desolaten Personalsituation der Prüfungsämter und  fehlender Lehrkräfte. Als Folge dieser Gesetzgebung wird der Hochschulstandort
Sachsen in kurzer Zeit unattraktiv für Studierende werden.“