Ende der Antragsfrist für Härtefälle am 4. November

Der StuRa der TU Dresden hat die Möglichkeit, Studierenden in besonderen wirtschaftlichen und sozialen Notlagen eine Beihilfe in Höhe des Semesterbeitrages auszuzahlen.
Die Frist für das Wintersemester 2019/20 endet am 04. November 2019. Ihr könnt euren Antrag auch fristwahrend stellen und die Unterlagen nachreichen.

Alle Informationen findet ihr auch hier: https://www.stura.tu-dresden.de/härtefallantrag