Härtefallantrag bis zum 01. Dezember stellen

Der StuRa der TU Dresden hat die Möglichkeit, Studierenden in besonderen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Notlagen eine Beihilfe in Höhe des Semesterbeitrages auszuzahlen.

Die Frist für das Wintersemester 2020/21 für den Antrang endet am 01. Dezember 2020. Du kannst deinen Antrag auch fristwahrend stellen und die Unterlagen dann nachreichen. Auf Grund der aktuellen Situation sollte der Antrag von deiner Unimailadresse an haertefall@stura.tu-dresden.de geschickt werden. Alle Fragen werden dann auch per Mail geklärt.

Alle Informationen und das Formular findest du auch hier: https://www.stura.tu-dresden.de/härtefallantrag