Eure Rechte bei Prüfungen | Your rights during exams

Liebe Mit-Studis,

die Prüfungsphase rückt näher und somit auch die ersten Prüfungen oder Abgaben von Hausarbeiten. Wir haben für euch wichtige Fakten rund um die Prüfungsleistungen gesammelt, damit nach Möglichkeit alles glatt läuft:

Während der Prüfung:

Beim Ablegen einer Prüfung können die Rahmenbedingungen auch mal nicht ideal sein, sei es Baulärm, schlechte Luft oder die Raumtemperatur. Wenn es also bei der Prüfung etwas gibt, was euch beim Ablegen der Prüfung stört, meldet das der Prüfungsaufsicht. Diese Meldungen werden ins Prüfungsprotokoll aufgenommen, damit die Situation auch später nachvollzogen werden kann. Das ist besonders relevant, wenn es später Anträge an den Prüfungsausschuss geben sollte.

Abmeldung und Krankheit:

Nicht immer kann oder möchte man an einer Prüfung teilnehmen, sei es, weil man krank ist oder man sich ausreichend vorbereitet fühlt. 

Die Regelungen für die Abmeldung von Prüfungen sind an der TU allerdings nicht einheitlich. Informiert euch daher auf den Seiten eures Prüfungsamts oder bei eurem FSR, wie die Fristen zur Abmeldung von Prüfungen sind. 

Ähnlich sieht es auch aus, wenn ihr zum Prüfungstermin krank seid. Auch da sind die Regelungen und benötigten Unterlagen zum Teil sehr unterschiedlich. Auch hier gilt: Informiert euch bei eurem Prüfungsamt oder dem FSR, wie die Regelungen dazu aussehen. 

Egal ob ihr die Prüfung besteht oder durchfallt, könnt ihr innerhalb einer (in eurer Prüfungsordnung festgelegten) Frist beliebig oft Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen. Welche Dinge es dabei zu beachten gilt, findet ihr unter https://www.stura.tu-dresden.de/einsichtnahme_prüfungsakten.[1]

Solltet ihr Probleme mit Prüfungseinsichten haben, wendet euch an euren Fachschaftsrat oder an das Referat Lehre und Studium im StuRa (https://www.stura.tu-dresden.de/referat_lehre_und_studium). Auch bei Einwendungen gegen die Prüfungsentscheidungen sind sowohl FSR als auch StuRa ein Ansprechpartner.

Der StuRa wünscht euch für die kommende Prüfungsphase viel Erfolg!

[1] Jedes Ablegen einer Prüfung an einer Hochschule ist ein Verwaltungsverfahren, welches mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden ist wie jede behördliche Handlung. Dementsprechen ist es den Studierenden zu gestatten, Ablichtungen bzw. Kopien der Prüfungsunterlagen anzufertigen. Da das Kopieren von Akten gesetzlich nicht gestgeschrieben ist (die Rechtswissenschaft aber daovn ausgeht, dass es i.d.R. zulässig ist), müssen die Kopien mit eigenen Mitteln angefertigt werden (z.B. durch Abfotografieren mit dem Handy oder einem Kopierer.
Regelungen dazu sind auch in einschlägigen Werken der Rechtswissenschaft zu finden:
"Ein Prüfling hat nach abgeschlossener Prüfung ein Recht auf Akteneinsicht. Es besteht diesbezüglich das Recht zur Anfertigung von Ablichtungen im notwendigen Umfang, siehe dazu Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 29 Rz. 79; Beckmann NWB 2000, 2480." [
Prüfungsrecht, 3. Auflage Zimmerling/Brehm (Randnuummer 411, Fußnote 1069)]
"[...] wie auch die Verweigerung der Akteneinsicht im Einzelfall, ist zulässig, wenn und soweit damit verhindert werden soll, dass die Prüfungsbehörde in ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträgt wird oder soweit die Vorgänge ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen (§ 29 Abs. 2 VwVfG). Vgl. BayVGH, Bschl. v. 11.6.1993 - 3 C 5.4126 - DVBl. 1997, 378. Dass Prüfungsakten "ihrem Wesen nach geheimgehalten" werden müssen, kann heute grundsätzlich nicht mehr angenommen werden: Bonk/Kallerhoff, a.a.O., § 29 Rdn. 70 m.w.Hinw.; Streike, a.a.O., S. 870." [Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage, Dr. Robert ´Niehues (Randnummer 265, Fußnote 307)]

 

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Dear fellow students,

The exam period is approaching and so are the first exams or assignments. We have collected the most important facts about examination procedures for you, so that everything runs smoothly around your exams:

During the exam:

When taking an exam, the general conditions may not be ideal, whether it is construction noise, bad air or the room temperature. So if there is something that disturbs you while taking the exam, report it to the exam supervisor. These reports will be recorded in the examination protocol so that the situation can be traced later. This is especially relevant if there are later requests to the examination board. 

Cancellation and illness:

It is not always possible or desirable to take part in an exam, either because you are ill or because you feel sufficiently prepared. 

However, the regulations for cancelling exams are not uniform at the TU Dresden. Therefore, you should inform yourself on the website of your examination office or at your FSR about the deadlines for cancelling exams. 

The situation is similar if you are sick on the exam date. Here, too, the regulations and required documents can vary greatly. Here, too, the following applies: Find out from your examination office or the FSR what the regulations are. 

Regardless of whether you pass or fail the exam, you can inspect the exam documents as often as you like within a period of time (specified in your exam regulations). You can find out what you need to know about this at https://www.stura.tu-dresden.de/einsichtnahme_prüfungsakten.

If you have problems with exam inspections, contact your student council or the Department of Teaching and Studies in the StuRa (https://www.stura.tu-dresden.de/referat_lehre_und_studium). Both the FSR and the StuRa are also your contacts for objections to examination decisions.

The StuRa wishes you every success for the upcoming exam period!