Finanzierungsbedarf der Studentenwerke im nächsten Doppelhaushalt 2019/20

Am 16. August wurde der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt für die Jahre 2019/20 in den sächsischen Landtag eingebracht. Die für die Studentenwerke relevanten Einzelpläne können im EDAS eingesehen werden:

Für die vier sächsischen Studentenwerke sind 10 Millionen Euro als Zuschuss zum laufenden Betrieb und 2 Millionen Euro als Zuschuss für Investitionen vorgesehen (siehe Einzelplan 12, Seite 163). Die Zuschussfinanzierung ist somit gleichbleibend zum vorherigen Haushalt.  Außerdem werden die Kosten für die Ausbildungsförderung (BAFöG) übernommen, da es sich hier um eine zusätzliche vom Land an die Studentenwerke übertragene Aufgabe handelt (siehe Einzelplan 12, Seite 100).

Als nicht regelmäßige Finanzierung ist im Einzelplan 14 die Finanzierung des Baus der Neuen Mensa aufgeführt (Seite 141).


 

Zuschüsse für Mensen, Cafeterien und soziale Dienste

Die Zuschüsse zum laufenden Betrieb sind im Doppelhaushalt 2015/16 von 5,9 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro jährlich erhöht worden und seitdem konstant. Gibt es auch in diesem Haushalt keine Erhöhung der Zuschüsse, gibt es trotz Inflation und Tariflohnerhöhungen in einem Zeitraum von 6 Jahren keine Anpassung der Finanzierung. Darüber hinaus gab es erstmals mit dem Doppelhaushalt 2017/18 Zuschüsse für Investitionen in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro jährlich.

Im Falle der Mensen & Cafeterien dienen die Zuschüsse für die Deckung der Infrastrukturvorhaltekosten (Reparaturen und Wartung) Ersatzbeschaffungen von größeren Anlagen sowie Teilsanierungen (bspw. für neue Brandschutzanforderungen). Die Finanzierung dieser investiven Maßnahmen wird auch von der sächsischen Kantinenverwaltungsvorschrift gedeckt bzw. vorgeschrieben. Durch gestiegene Kosten insbesondere im Bereich der Reparatur und Instandhaltung werden durch die vier Studentenwerke 16,1 Millionen Euro jährlich benötigt, davon entfallen 10,8 Millionen Euro auf den laufenden Betrieb und 5,3 Millionen Euro auf reine Investitionsmittel.

Ebenfalls aus dem Topf für den laufenden Betrieb werden die Zuschüsse für die sozialen Dienste der Studentenwerke finanziert, also die Sozialberatung und die psychosoziale Beratung. Durch steigende Tariflöhnen steigen die Personalkosten hier deutlich und es werden durch alle Studentenwerke ca. 1,2 Millionen Euro jährlich benötigt zur Aufrechterhaltung des aktuellen Angebots benötigt.

Der StuRa der TU Dresden fordert eine volle Ausfinanzierung der jährlichen Bedarfe in Höhe von 17,3 Millionen Euro, damit die sächsischen Studentenwerke den laufenden Betrieb aufrecht erhalten können und dringend benötigte Investitionen nicht mehr aufschieben oder auf Studierende abwälzen müssen. Für die Instandhaltung sächsischer Liegenschaften stehen die Studierenden nicht mehr zur Verfügung.


 

Sanierungsmaßnahme Neue Mensa

Die Wiederinbetriebnahme der Neuen Mensa (Mensa Bergstraße) ist dringend notwendig, da die Interimsmensa Zeltschlösschen nur einen Teil des Bedarfs abdecken kann und nur befristet betrieben werden darf. Die begonnenen Sanierungsmaßnahmen müssen fortgesetzt werden, ausreichend finanziert werden und schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Nachdem der Bau 2020 abgeschlossen sein soll, ist es notwendig, dass die Erstausstattung mit Küchentechnik, Möbeln und weiterem Mensabedarf, finanziert wird. Bislang ist diese Erstausstattung nicht im Doppelhaushalt eingestellt. Der StuRa der TU Dresden fordert die einmalige Finanzierung der Erstausstattung der Neuen Mensa in Höhe von 2,1 Millionen Euro nach Bauabschluss.


 

Zuschüsse für Bau und Instandhaltung von Wohnheimen

Zurzeit gibt es in Sachsen keine Landesförderung zur Finanzierung von Wohnheiminstandhaltung, -sanierung oder -neubau. Will Sachsen jedoch weiterhin Studierende an die großen Hochschulen locken, gibt es raschen Handlungsbedarf bei jährlich steigenden Mietpreisen von ca. 5% in der Landeshauptstadt.

Der StuRa der TU Dresden fordert eine unterstützende Finanzierung für die Sanierung folgender Wohnheime:

  • Gret-Palucca-Straße 11 (bereits im Bau),
  • Gerokstraße 38,
  • Borsbergstraße 34 und
  • Blasewitzer Straße 84.

Durch die Sanierungsmaßnahmen können neben der gestiegenen Wohnqualität auch deutlich bessere Energieverbrauchswerte erzielt werden, so dass die Betriebskosten deutlich sinken. Ein Vorbild für eine Finanzierung kann bspw. das Land Bayern sein, welches jährlich 1000 neue Wohnheimplätze mit bis 47,5 Millionen Euro fördert (siehe Kleine Anfrage an den bayrischen Landtag, Seite 20). 

Um auch künftigen Studierendengenerationen bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können, empfiehlt der StuRa der TU Dresden dem Land ein Programm zur Sanierung und Finanzierung von Wohnheimplätzen nach dem bayrischen Vorbild.


 

Für Anregungen, Diskussionen und Fragen steht das Referat gern unter rf.stuwe@stura.tu-dresden.de bereit.