Arbeits- und Haushaltsrecht für Studierendenschaften

Datum: 
Freitag, 27. September 2019 - 17:00 - Sonntag, 29. September 2019 - 14:00
Ort: 
Jugendherberge Trier, An der Jugendherberge 4, 54292 Trier
Veranstaltet von: 
fzs

Arbeits- und Haushaltsrecht für Studierendenschaften

September 27 @ 17:00 - September 29 @ 14:00

Als gewählte Vertreter*innen in den exekutiven Organen der Studierendenschaften übernehmen wir auch rechtliche Verantwortung, insbesondere für Angestellte, aber auch für die uns anvertrauten Geldmittel. Dieses Seminar bietet einen vertieften Einblick in die rechtlichen Grundlagen der alltäglichen Arbeit der Studierendenschaften in ihrer Rolle als Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Arbeitgeber*innen. Die Inputs und Workshops sollen darauf vorbereiten und Unsicherheiten sowie Unklarheiten abbauen. Behandelt werden die Themen Finanzverwaltung, Haushaltspolitik, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig!

*Das genaue Programm folgt in Kürze*

 

Unterbringung, Anreise und Verpflegung:

Das Seminar findet in Jugendherberge Trier statt:

An der Jugendherberge 4, 54292  Trier

Infos zur Anreise gibt es hier: https://www.jugendherberge.de/jugendherbergen/trier-430/lage-und-anreise/

Wir geben uns große Mühe unsere Seminare so barrierearm wie möglich zu gestalten. Jedoch benötigen wir etwas Vorbereitung, um uns auf eure Bedürfnisse einzustellen. Wir haben die Möglichkeit einen FLTI*-Schlafräume einzurichten, solltet ihr das in Anspruch nehmen, gebt es bitte bei der Anmeldung an. Gleiches gilt, falls ihr spezifische Hilfsmittel benötigt, um an unserem Seminar teilzunehmen oder Lebensmittelunverträglichkeiten haben

 

Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung beträgt 65,00 EUR für Studierende aus Mitgliedsstudierendenschaften und 130,00 EUR für Studierende aus Nichtmitgliedsstudierendenschaften. Teilnehmer*innen aus Mitgliedsstudierendenschaften ohne Verfasste Studierendenschaft können beim Vorstand (vorstand@fzs.de) den Erlass der Teilnahmekosten beantragen und auch einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme stellen. Wenn Studierende keine Unterstützung ihrer Studierendenschaft bekommen, können sie sich ebenfalls dort melden