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Gut vorgesorgt mit Vollmachten und Verfügungen - Für den Ernstfall vorsorgen
https://tu-dresden.de/tu-dresden/chancengleichheit/familienfreundlichkeit/pflegeberatung
Ob bei Krankheit oder im Alter, gut versorgt möchte jeder sein. Doch damit das auch gewährleistet ist, sollte man bereits in gesunden Tagen Vorsorge treffen und sich frühzeitig mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Ernstfall auseinandersetzen. Mithilfe von Verfügungen und Vollmachten können medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen im eigenen Sinne festgehalten werden.
Inhalte
- Die eigenen Interessen wahren: Vorsorgemöglichkeiten im Überblick
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
- Vorsorgeverfügung und Vollmachten
- Vermögensangelegenheiten rechtzeitig regeln
- Erstellung, Aufbewahrung, Widerruf
Referent: Rechtsanwalt Andrej Greif, Kanzlei Rechtsanwälte Schulze & Greif - Partnerschaftsgesellschaft in Chemnitz