Sitzungen

Inhaltsverzeichnis

Plenum

Das Plenum ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Er wird aus direkt von den Fachschaftsräten gewählten Vertretenden gebildet. Das Plenum wählt alle StuRa-Amtsträger*innen und sagt ihnen, was zu tun ist. Es entscheidet in grundsätzlichen Fragen, bei größeren Geldausgaben, beschließt den Haushalt und die Ordnungen der Studierendenschaft.

Das Plenum ist der Studierendenrat im Sinne des § 25 und § 26 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (Link zu REVOSax, dem sächsischen Gesetzes- und Vorschriftenportal).

Angelegenheiten bezüglich des Plenums sind an den Sitzungsvorstand zu richten.

Sitzungstermine des Plenums

Das Plenum tagt in der Vorlesungszeit an jedem zweiten Donnerstag um 19:30 Uhr bis planmäßig 23:00 Uhr. In der vorlesungsfreien Zeit tagt das Plenum an weniger Donnerstagen.

Der Sitzungsvorstand bittet darum schon gegen 19:15 Uhr zu erscheinen, damit ein pünktliches Anfangen begünstigt wird.

4. Januar 2024¹
18. Januar³
1. Februar
22. Februar
7. März²
21. März²
4. April¹
18. April
2. Mai
16. Mai
30. Mai
13. Juni

27. Juni 2024
11. Juli¹
8. August
5. September
26. September
17. Oktober¹
24. Oktober
7. November
21. November
5. Dezember
19. Dezember
 

09. Januar 2025¹
23. Januar³









 

¹ Auf diesen Sitzungen werden die Geschäftsführer*innen ihren Quartalsbericht vorstellen.
² Wahl der Exekutive für die nächste Legislatur. Alle Referent*innen und Geschäftsführer*innen sollen spätestens auf dieser Sitzung zum 1. April des jeweiligen Jahres gewählt werden.
³ (voraussichtlich) konstituierende Sitzung der Legislative

Sitzungsort des Plenums

Plenumssitzungen finden im Raum BAR I88 (Barkhausen-Bau) statt.

Das Plenum kann die Sitzungsform (d.h. einen Wechsel zu Online-Sitzungen) mit einfacher Mehrheit unter Begründung durch eine höhere Gewalt (z.B. Corona-Pandemie) ändern. (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der Durchführungsbestimmungen für Online-Sitzungen)

Antrag an das Plenum

Jede*r Studierende*r der Technischen Universität Dresden kann einen Antrag an das Plenum des StuRa stellen. Ein Antrag wird dann auf die Tagesordnung der nächsten (regulären) Plenumssitzung gesetzt und in den Sitzungsunterlagen veröffentlicht. Das Plenum diskutiert dann auf der Sitzung über diesen Antrag und beschließt über ihn.

Dafür muss ein Antrag fristgerecht bis spätestens 16:00 Uhr am Montag der Sitzungswoche beim Sitzungsvorstand eingereicht werden.

Dokumente des Plenums

Mitglieder des Plenums

siehe Extraseite

Sitzungsvorstand

Der Sitzungsvorstand ist für die Organisation und den Verlauf der Plenumssitzungen zuständig. Er schlägt die Tagesordnung vor und erstellt die Sitzungsunterlagen und Protokolle.

Der Sitzungsvorstand trifft sich immer am Montag der Sitzungswoche ab ca. 15:00 Uhr in der StuRa-Baracke, um die Sitzung am folgenden Donnerstag vorzubereiten.

  • Kontakt (außer Finanzanträge): sitzungsvorstand.stura@tu-dresden.de
    • Antworten bitte auch immer an sitzungsvorstand.stura@tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen oder Mitglieder) !
  • Ein Finanzantrag an das Plenum ist immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de zu schicken!
    • Bitte in der Anrede eindeutig den Sitzungsvorstand anschreiben.
    • Antworten bitte auch immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen) !

Mitglieder des Sitzungsvorstands

Der Sitzungsvorstand soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Davon werden 4 Mitglieder durch das Plenum direkt in den Sitzungsvorstand gewählt.

Wir freuen uns sehr über Interesse am Sitzungsvorstand! siehe Ausschreibung

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird direkt vom Plenum gewählt und besteht aus bis zu 6 Geschäftsführer*innen, die jeweils einen Zuständigkeitsbereich leiten. Sie setzt die Beschlüsse des StuRa um und koordiniert die Arbeit der verschiedenen Referate. Außerdem führt sie die laufenden Geschäfte und vertritt den StuRa nach außen, beispielsweise gegenüber der Universitätsleitung oder den Medien.

Mitglieder der Geschäftsführung

Wir freuen uns sehr über Interesse für neue Geschäftsführer*innen! siehe Ausschreibungen

Förderausschuss

Der Förderausschuss ist für die Projektförderung des StuRa verantwortlich. Er entscheidet über die Anerkennung von Hochschulgruppen und über die finanzielle Förderung studentischer Projekte (z.B. von Hochschulgruppen; externe Finanzanträge).

  • Kontakt (außer für Finanzanträge): foerderausschuss@stura.tu-dresden.de
    • Antworten bitte auch immer an foerderausschuss@stura.tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen oder Mitglieder) !
  • Ein Finanzantrag an den Förderausschuss ist immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de zu schicken!
    • Bitte in der Anrede eindeutig den Förderausschuss anschreiben.
    • Antworten bitte auch immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen) !

Sitzungstermine des Förderausschusses

Der Förderausschuss tagt in der Vorlesungszeit normalerweise an jedem zweiten Donnerstag ab 18:30 Uhr – nämlich abwechselnd zum Plenum. In der vorlesungsfreien Zeit tagt der Förderausschuss an weniger Donnerstagen – meist in der Woche vor der Plenumssitzung. Diese Sitzungstermine werden hier entsprechend bekanntgegeben.

Sitzungskalender des Förderausschusses

Sitzungsdatum Sitzungszeit Beschlüsse dieser Sitzung werden voraussichtlich gültig ab einschließlich
11.04.24 18:30 Uhr 18.04.24
25.04.24 18:30 Uhr 02.05.24
09.05.24 18:30 Uhr 16.05.24
23.05.24 18:30 Uhr 30.05.24
06.06.24 18:30 Uhr 13.06.24
20.06.24 18:30 Uhr 27.06.24

vorbehaltlich Änderungen wegen Plenums-Sondersitzungen

Beschlüsse des Förderausschusses sind erst ab Bestätigung des Förderausschuss-Protokolls im StuRa-Plenum gültig. Aktuell findet die Plenumssitzung immer eine Woche nach dem Förderausschuss statt.

Frühestens erst ab einschließlich diesem Tag dürfen zu auf dieser Förderausschuss-Sitzung beschlossenen Finanzanträgen Ausgaben und verbindliche Reservierungen/Bestellungen getätigt bzw. Angebote angenommen (= Verbindlichkeiten eingegangen) werden.
Andernfalls wird bei externen Finanzanträgen im Nachhinein die Auszahlung der gesamten Fördersumme verweigert !

Sitzungsort des Förderausschuss

Die Sitzungen finden in der StuRa-Baracke im Zimmer 15 (Sitzungszimmer) statt. Auch Antragstellende und Gäste müssen in Präsenz anwesend sein.

Nur in unabweisbaren Ausnahmefällen und nach Ermessen der Förderausschuss-Mitglieder kann die Online-Teilnahme von Antragstellenden oder Gästen an eigentlichen Präsenz-Sitzungen ermöglicht werden. Ausnahmsweise können die Förderausschuss-Mitglieder auch reine Online-Sitzungen anberaumen (z.B. in den Freien).

Anträge an den Förderausschuss

Bitte nutzt stets die neusten Versionen der Formulare !
Die neuen Formulare haben oben eine Schaltfläche zum Überprüfen, ob das vorhandene Formular das Aktuellste ist.

Für die Förderausschuss-Sitzungen gibt es keine offizielle Antragsfrist (im Gegensatz zum Plenum). Allerdings bitten wir, alle Anträge mindestens 2 Tage vor der Förderausschuss-Sitzung einzureichen. So können wir frühzeitig Rückmeldung geben, ob der Antrag passt (wichtig für Finanzanträge). Auch erleichtert eine frühere Einreichung uns die Vorbereitung der Förderausschuss-Sitzung.

Der*Die Antragsteller*in muss ein*e Studierende*r der TU Dresden sein. Beim HSG-Anerkennungsformular bzw. beim Finanzantragsformular ist der*die Antragsteller*in oben einzutragen.

  • Anträge müssen im Vorhinein von der TU-Dresden-Mail-Adresse (z.B. @mailbox.tu-dresden.de) des*der Antragsteller*in zugesendet werden, damit sie akzeptiert werden. Anträge von anderen Email-Adressen werden nicht akzeptiert!

Anträge werden nur bei Anwesenheit (in Präsenz) behandelt. Sonst wird der Antrag auf die nächste Förderausschuss-Sitzung vertagt.

Falls sich der*die Antragsteller*in vertreten lassen möchte, ist es am einfachsten, wenn der*die Antragsteller*in persönlich/selbst eine Mail schreibt, in welcher der Vor- und Nachname seiner*ihrer Vertretung genannt werden. Sonst muss die Vertretung eine von dem*der Antragsteller*in unterschriebene Vollmacht vorweisen.

Alle Beschlüsse (von Anträgen) des Förderausschuss müssen erst durch das Plenum bestätigt werden, damit sie gültig bzw. vollziehbar sind. Bei Finanzanträgen hat dies wichtige Auswirkungen.

Anerkennung als Hochschulgruppe

Der Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe ist unter dem Link näher erklärt.

Bei einem HSG-Anerkennungsantrag ist die Übersendung per Email vor der Förderausschuss-Sitzung ausreichend (siehe vorher). Eine Papierform ist nicht nötig.

Die Anerkennung als Hochschulgruppe gilt immer für ein Geschäftsjahr (bzw. bis zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres). Aktuell werden Hochschulgruppen für das Geschäftsjahr 2024/25 anerkannt – also für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum Ablauf des 31. März 2025.

Danach muss ein neuer HSG-Anerkennungsantrag für das darauffolgende Geschäftsjahr 2025/26 gestellt werden. Informationen dazu erfolgen vorraussichtlich Anfang März 2025.

Finanzantrag an den Förderausschuss

Im Vorfeld ist für alle Antragstellenden dringendst eine Beratung empfohlen !

Die Ausführungen auf der Seite Finanzantrag sind zu beachten !

Wir bitten darum, einen Finanzantrag an den Förderausschuss mindestens 2 Tage vor der Förderauschuss-Sitzung einzureichen. So können wir den Finanzantrag eher auf formale Richtigkeit prüfen, und Rückmeldung dazu geben. Wenn Nachbesserungen nötig sind, dann bleibt auch mehr Zeit den Finanzantrag nachzubessern.

Ein Finanzantrag ist abweichend von den anderen Anträgen an den Förderausschuss immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de zu schicken. Bitte in der Email eindeutig angeben, dass der Finanzantrag im Förderausschuss behandelt werden soll.

Mitglieder des Förderausschusses

Der Förderausschuss soll aus 7 Mitgliedern bestehen. Davon werden 6 Mitglieder vom Plenum direkt in den Förderauschuss gewählt.

Wir freuen uns sehr über Interesse am Förderausschuss! siehe Ausschreibung

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