Uni-Wahlen 2018

Wählen gehen!

Wo & Wann?

Auch in diesem Jahr finden Ende November wieder die Uni-Wahlen an der TU Dresden statt. Von Dienstag, den 27. bis Donnerstag, den 29.11. wählst du deine studentischen Vertreter:innen für verschiedene Gremien wie Fachschaftsrat, Fakultäts- und Bereichsrat, Senat und erweiterten Senat, sowie je nach Fakultät auch die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertretenden.

Für jede Fachschaft existiert ein eigener Wahlstand, an dem du unkompliziert deine Stimme abgeben kannst. Dazu musst du nur deinen Studierenden- und Personalausweis mitbringen.

Wähle deine Fachschaft aus und lasse dir auf der Karte Standort und Öffnungszeiten deines Wahlstands anzeigen. Falls du unsicher bist, kannst du auch einfach nach deinem Studiengang suchen:

Warum überhaupt wählen?

Neben dir sind aktuell über 30.000 Student:innen an unserer Universität eingeschrieben. Gemeinsam bilden wir alle die Studierendenschaft. Damit sind wir mit Abstand die größte Interessensgruppe an unserer Uni und haben bei vielen Entscheidungen ein Mitspracherecht. Studentisches Engagement kann echt was bewegen. So hat der Studierendenrat (StuRa) zum Beispiel ein sachsenweites Semesterticket für dich organisiert, bietet Beratungen an, fördert Hochschulgruppen, unterstützt Härtefälle, organisiert Veranstaltungen und tut noch so vieles mehr.

Geh wählen und stelle so sicher, dass es auch in Zukunft eine starke studentische Stimme an unserer Uni gibt und deine Interessen vertreten werden. Die Studierendenvertretungen können aktiv Einfluss auf die Entwicklung unserer Hochschule nehmen, dafür müssen sie nur von dir gewählt werden!

Noch ein Grund gefällig?! Wir haben mit der Uni-Leitung gewettet…

Was wird gewählt?

Fachschaftsrat (FSR)

Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Interessenvertretung an der Fakultät. Er vertritt alle Studierenden bestimmter Studiengänge die zu einer Fachschaft zusammengefasst sind. Der FSR ist die erste Anlaufstelle bei Problemen rund ums Studium und unterstützt die Erstis im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) zu Beginn des Studium bei der Orientierung an der Uni. Neben vielen Veranstaltungen wie Spieleabenden, Parties bietet der FSR oft nützliche Tipps und Dienstleistungen an, wie beispielsweise Klausurensammlungen, Beratungensangebote oder einen Material-Verleih.

Dem Fachschaftsrat gehören bis zu 25 von dir gewählte Mitglieder an, die meist wöchentlich auf einer Sitzung zusammenkommen. Die Mitglieder des FSR entsenden Studierende in den Studierendenrat (StuRa) und schlagen die studentischen Vertreter:innen für diverse Gremien der Fakultät vor.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste und richtungsweisende Gremium einer Fakultät. Hier werden in monatlichen Zusammenkünften die wesentlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Themen diskutiert und beschlossen. Unter anderem werden die Studiendokumente bestätigt, die in der Studienkommission (StuKo) erarbeitet wurden und die Berufungen für Professuren organisiert.

Den Vorsitz im Fakultätsrat hat die Dekan:in. Neben Professor:innen sowie Vertreter:innen des akademischen Mittelbaus, der Gruppe der Angestellten, und einer Person für Gleichstellungsfragen, sitzen im Fakultätsrat auch Studierende, die von dir gewählt werden.

Senat

Der Senat ist das höchste akademische Gremium der TU Dresden. Er trifft richtungsweisende und grundlegende Entscheidungen für die gesamte Universität, bestimmt also über deren Strategie und Ausrichtung. Auch die Einführung und Auflösung von Studiengängen wird in letzter Instanz hier entschieden. Eine wichtige Funktion kommt dem Senat außerdem als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Bereichen, Fakultäten, Institutionen und Statusgruppen zu.

Vorstellung der Kandidierenden (PDF ~3MB)

Diese Statusgruppen stellen zu jeweils unterschiedlichen Anteilen die insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wie in allen Gremien haben die 11 stimmberechtigten Hochschullehrer:innen eine per Gesetz vorgeschriebene Mehrheit von einer Stimme, die Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen kommen auf jeweils 4 Vertreter:innen, die übrigen Beschäftigten auf 2.

Darüber hinaus gehören noch weitere Personen ohne Stimmrecht dem Senat an. Dazu zählen zum Beispiel Rektor:in, Prorektor:innen, Kanzler:in und die Dekan:innen der Fakultäten sowie die Gleichstellungsbeauftragten.

Erweiterter Senat

Neben dem Senat gibt es auch noch den erweiterten Senat. Dieses Gremium tagt jedoch seltener. Es ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über Änderungen der Grundordnung der TU Dresden.

Der Rektor hat den Vorsitz inne. Genauso wie die Prorektoren, der Kanzler, die Dekan:innen sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule gehört er dem Gremium nur mit beratender Stimme an. Dem erweiterten Senat gehören die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats und nochmals die gleiche Anzahl von Vertreter:innen aus den Statusgruppen an. Du wählst auch hier die vier studentischen Vertreter:innen und ihre Ersatzpersonen.

Wetten, dass...

... wir Liegestühle bekommen!?

Knacken wir alle zusammen eine Wahlbeteiligung von 30%, spendiert die Uni-Leitung uns Studierenden kostenlose Liegestühle, Hängematten und Ähnliches für die HSZ-Wiese.

Der nächste Sommer kommt (bestimmt) - Damit du dich in deiner Freistunde an einem entspannten Platz mit deinen Kommilliton:innen unterhalten, dein nächstes Referat vorbereiten oder einfach nur die Sonne genießen kannst, bitten rufen wir dich dazu auf, deine Stimme abzugeben.

Wir wollten übrigens eigentlich um einen studentischen Lern- und Freiraum hier an der Uni wetten, der uns allen frei zur Verfügung steht, aber es gibt halt einfach keine leerstehenden Räume auf dem Campus. ¯\_(ツ)_/¯

Podcast

Als hätte der Wahlausschuss nicht schon genug mit der Organisation der Wahlen zu tun, produziert er dieses Jahr nebenbei auch noch den ersten StuRa-eigenen Podcast “Wahlpflichveranstaltung”. Hör doch mal rein und erfahre interessante Hingrundinformationen zu den Uni-Wahlen.

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