Ausschreibung StuRa: Förderausschuss

Stand: 29.02.2024

Für die aktuelle Legislaturperiode der Legislative
vom 19.01.2024 bis 11.01.2025
sind drei Plätze im Förderausschuss des Studierendenrates bis zur Besetzung ausgeschrieben.

Aufgabenbeschreibung

Der Förderausschuss ist ein ständiger Ausschuss gemäß § 24a) der Grundordnung der Studierendenschaft. Er besteht aus bis zu sechs vom StuRa gewählten Mitgliedern, die zum Zeitpunkt der Wahl auch StuRa-Mitglied sein müssen, und der_dem Geschäftsführer_in Finanzen.

Der Förderausschuss entscheidet in seinen Sitzungen über die finanzielle Förderung studentischer Projekte nach § 33 der Finanzordnung sowie der Förderrichtlinie und die Anerkennung von Hochschulgruppen gemäß der Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen.

Bewerbung

Die aktuellen Mitglieder, weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf der Seite des Gremiums zu finden.

Zum Zeitpunkt der Wahl müssen die Bewerber_innen Mitglied des Plenums sein. Kenntnisse der Finanzordnung sind von Vorteil.

Fragen zum Ablauf der Bewerbung sowie die Bewerbung selbst können an den Sitzungsvorstand per Mail gerichtet werden.

Letzte Aktualisierung: 29.02.2024, 01:29 Uhr