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Sitzungen
Inhaltsverzeichnis
- Plenum
- wieder in Präsenz ! (hybrid ist explizit nicht angedacht.)
- am 28.09.2023 im Raum BAR I88 (Link zum Campus-Navigator)
- Sitzungsvorstand
- Geschäftsführung
- Förderausschuss
- wieder in Präsenz !
- in der StuRa-Baracke, Zimmer 15 (Link zum Campus-Navigator)
Plenum
Das Plenum ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Er wird aus direkt von den Fachschaftsräten gewählten Vertretenden gebildet. Das Plenum wählt alle StuRa-Amtsträger_innen und sagt ihnen, was zu tun ist. Es entscheidet in grundsätzlichen Fragen, bei größeren Geldausgaben, beschließt den Haushalt und die Ordnungen der Studierendenschaft.
Das Plenum ist der Studierendenrat im Sinne des § 25 und § 26 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (Link zu REVOSax, dem sächsischen Gesetzes- und Vorschriftenportal).
Angelegenheiten bezüglich des Plenums sind an den Sitzungsvorstand zu richten.
Sitzungstermine des Plenums
Das Plenum tagt in der Vorlesungszeit an jedem zweiten Donnerstag um 19:30 Uhr bis planmäßig 23:00 Uhr. In der vorlesungsfreien Zeit tagt das Plenum an weniger Donnerstagen.
Der Sitzungsvorstand bittet darum schon gegen 19:15 Uhr zu erscheinen, damit ein pünktliches Anfangen begünstigt wird.
22. Juni 2023
|
4. Januar 2024¹ 18. Januar³ 1. Februar 22. Februar 7. März 21. März 4. April¹² 18. April 2. Mai 16. Mai 30. Mai 13. Juni |
27. Juni 2024 |
09. Januar 2025¹ 23. Januar³ |
¹ Auf diesen Sitzungen werden die Geschäftsführer_innen ihren Quartalsbericht vorstellen.
² Wahl der Exekutive für die nächste Legislatur. Alle Referent_innen und Geschäftsführer_innen sollen spätestens auf dieser Sitzung zum 1. April des jeweiligen Jahres gewählt werden.
³ (voraussichtlich) konstituierende Sitzung der Legislative
Sitzungsort des Plenums
Das Plenum hat auf seiner Sitzung am 19.05.2022 beschlossen bis auf Weiteres wieder in Präsenz zu tagen.
Plenumssitzungen am 14.07.2023 findet im Raum BAR I88 (Barkhausen-Bau) statt.
- Link zum Campus-Navigator
- Wegbeschreibung mit Bildern // path description with images
- barrierefreie Wegbeschreibung mit Bildern // barrier-free path description with images
Hygiene-Empfehlungen:
Wir bitten darum, während der gesamten Sitzung eine Maske zu tragen (vorzugsweise eine FFP2-Maske).
Vor dem Betreten des Sitzungsraumes bitte die Hände mit den aufgestellten Handdesinfektions-Spendern desinfizieren.
Eine hybride Beteiligung für Kandidierende und Gäste ist explizit nicht mehr geplant. Auch Kandidierende und Gäste müssen wieder in Präsenz anwesend sein.
Das Plenum kann die Sitzungsform (d.h. einen Wechsel zu Online-Sitzungen) mit einfacher Mehrheit unter Begründung durch eine höhere Gewalt (z.B. Corona-Pandemie) ändern. (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der Durchführungsbestimmungen für Online-Sitzungen)
Antrag an das Plenum
Jede_r Studierende_r der Technischen Universität Dresden kann einen Antrag an das Plenum des StuRa stellen. Ein Antrag wird dann auf die Tagesordnung der nächsten (regulären) Plenumssitzung gesetzt und in den Sitzungsunterlagen veröffentlicht. Das Plenum diskutiert dann auf der Sitzung über diesen Antrag und beschließt über ihn.
Dafür muss ein Antrag fristgerecht bis spätestens 16:00 Uhr am Montag der Sitzungswoche beim Sitzungsvorstand eingereicht werden.
Dokumente des Plenums
Mitglieder des Plenums
siehe Extraseite
Sitzungsvorstand
Der Sitzungsvorstand ist für die Organisation und den Verlauf der Plenumssitzungen zuständig. Er schlägt die Tagesordnung vor und erstellt die Sitzungsunterlagen und Protokolle.
Der Sitzungsvorstand trifft sich immer am Montag der Sitzungswoche ab ca. 15:00 Uhr in der StuRa-Baracke, um die Sitzung am folgenden Donnerstag vorzubereiten.
- Kontakt (außer Finanzanträge): sitzungsvorstand.stura@tu-dresden.de
- Antworten bitte auch immer an sitzungsvorstand.stura@tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen oder Mitglieder) !
- Ein Finanzantrag an das Plenum ist immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de zu schicken!
- Bitte in der Anrede eindeutig den Sitzungsvorstand anschreiben.
- Antworten bitte auch immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen) !
Mitglieder des Sitzungsvorstands
Der Sitzungsvorstand soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Davon werden 4 Mitglieder durch das Plenum direkt in den Sitzungsvorstand gewählt.
- Robert Georges
- Himanshu Manoj Kaloni
- Ludwig Firkert
- vakant
- Referent*in Struktur qua Amt – Tony Marggraf
Wir freuen uns sehr über Interesse am Sitzungsvorstand! siehe Ausschreibung
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird direkt vom Plenum gewählt und besteht aus bis zu 6 Geschäftsführer_innen, die jeweils einen Zuständigkeitsbereich leiten. Sie setzt die Beschlüsse des StuRa um und koordiniert die Arbeit der verschiedenen Referate. Außerdem führt sie die laufenden Geschäfte und vertritt den StuRa nach außen, beispielsweise gegenüber der Universitätsleitung oder den Medien.
- Kontakt: gf@stura.tu-dresden.de
- Protokolle
Mitglieder der Geschäftsführung
- Johannes Gebauer – Geschäftsführer Finanzen & Inneres
- Jonas Frei – Geschäftsführer Personal
- vakant (kommissarisch Mathias Fröck) – Geschäftsführer Hochschulpolitik
- vakant (kommissarisch Mathias Fröck) – Geschäftsführer Öffentlichkeitsarbeit
- vakant (kommissarisch Jonas Frei) – Geschäftsführer Lehre & Studium
- Mathias Fröck – Geschäftsführer Soziales
Wir freuen uns sehr über Interesse für neue Geschäftsführer_innen! siehe Ausschreibungen
Förderausschuss
Der Förderausschuss ist für die Projektförderung des StuRa verantwortlich. Er entscheidet über die Anerkennung von Hochschulgruppen und über die finanzielle Förderung studentischer Projekte (z.B. von Hochschulgruppen; externe Finanzanträge).
- Kontakt (außer für Finanzanträge): foerderausschuss@stura.tu-dresden.de
- Antworten bitte auch immer an foerderausschuss@stura.tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen oder Mitglieder) !
- Ein Finanzantrag an den Förderausschuss ist immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de zu schicken!
- Bitte in der Anrede eindeutig den Förderausschuss anschreiben.
- Antworten bitte auch immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de senden (und nicht an einzelne Personen) !
Sitzungstermine des Förderausschusses
Der Förderausschuss tagt in der Vorlesungszeit normalerweise an jedem zweiten Donnerstag ab 18:30 Uhr – nämlich abwechselnd zum Plenum. In der vorlesungsfreien Zeit tagt der Förderausschuss an weniger Donnerstagen – meist in der Woche vor der Plenumssitzung. Diese Sitzungstermine werden hier entsprechend bekanntgegeben.
Nächste Sitzung: Donnerstag, 27. Oktober 2022 ab 18:30 Uhr
In dieser Sitzung beschlossene Anträge sind voraussichtlich erst ab einschließlich Freitag, 4. November 2022 (nach der nächsten, regulären Plenumssitzung) gültig. Frühestens erst ab einschließlich diesem Tag dürfen zu auf dieser Förderausschuss-Sitzung beschlossenen Finanzanträgen Ausgaben und verbindliche Reservierungen/Bestellungen getätigt bzw. Angebote angenommen (= Verbindlichkeiten eingegangen) werden. |
Sitzungskalender des Förderausschusses
Sitzungsdatum | Sitzungszeit | Beschlüsse dieser Sitzung werden voraussichtlich gültig ab einschließlich |
- | - | - |
Derzeit gibt es keine regelmäßigen Sitzungen des Förderausschusses. Ihr bekommt den nächsten Sitzungstermin per Mail mitgeteilt.
vorbehaltlich Änderungen wegen Plenums-Sondersitzungen
Sitzungsort des Förderausschuss
Der Förderausschuss tagt bis auf Weiteres wieder in Präsenz. Die Sitzungen finden in der StuRa-Baracke im Zimmer 15 (Sitzungszimmer) statt. Auch Antragstellende und Gäste müssen in Präsenz anwesend sein.
Wir bitten darum ein Maske zu tragen.
Nur in unabweisbaren Ausnahmefällen und nach Ermessen der Förderausschuss-Mitglieder kann die Online-Teilnahme von Antragstellenden oder Gästen an eigentlichen Präsenz-Sitzungen ermöglicht werden. Ausnahmsweise können die Förderausschuss-Mitglieder auch reine Online-Sitzungen anberaumen (z.B. in den Freien).
Anträge an den Förderausschuss
Bitte nutzt stets die neusten Versionen der Formulare ! Die neuen Formulare haben oben eine Schaltfläche zum Überprüfen, ob das vorhandene Formular das Aktuellste ist. |
Für die Förderausschuss-Sitzungen gibt es keine offizielle Antragsfrist (im Gegensatz zum Plenum). Allerdings bitten wir, alle Anträge mindestens 2 Tage vor der Förderausschuss-Sitzung einzureichen. So können wir frühzeitig Rückmeldung geben, ob der Antrag passt (wichtig für Finanzanträge). Auch erleichtert eine frühere Einreichung uns die Vorbereitung der Förderausschuss-Sitzung.
Der_Die Antragsteller_in muss ein_e Studierende_r der TU Dresden sein. Beim HSG-Anerkennungsformular bzw. beim Finanzantragsformular ist der_die Antragsteller_in oben einzutragen.
- Anträge müssen im Vorhinein von der TU-Dresden-Mail-Adresse (z.B. @mailbox.tu-dresden.de) des Antragstellers/der Antragsteller_in zugesendet werden, damit sie akzeptiert werden. Anträge von anderen Email-Adressen werden nicht akzeptiert!
Anträge werden nur bei Anwesenheit (in Präsenz) behandelt. Sonst wird der Antrag auf die nächste Förderausschuss-Sitzung vertagt.
Falls sich der_die Antragsteller_in vertreten lassen möchte, ist es am einfachsten, wenn der_die Antragsteller_in persönlich/selbst eine Mail schreibt, in welcher der Vor- und Nachname seiner_ihrer Vertretung genannt werden. Sonst muss die Vertretung eine von dem_der Antragsteller_in unterschriebene Vollmacht vorweisen.
Alle Beschlüsse (von Anträgen) des Förderausschuss müssen erst durch das Plenum bestätigt werden, damit sie gültig bzw. vollziehbar sind. Bei Finanzanträgen hat dies wichtige Auswirkungen.
Anerkennung als Hochschulgruppe
Der Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe ist unter dem Link näher erklärt.
Bei einem HSG-Anerkennungsantrag ist die Übersendung per Email vor der Förderausschuss-Sitzung ausreichend (siehe vorher). Eine Papierform ist nicht nötig.
Die Anerkennung als Hochschulgruppe gilt immer für ein Geschäftsjahr (bzw. bis zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres). Aktuell werden Hochschulgruppen für das Geschäftsjahr 2022/23 anerkannt – also für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum Ablauf des 31. März 2023.
Danach muss ein neuer HSG-Anerkennungsantrag für das darauffolgende Geschäftsjahr 2023/24 gestellt werden. Informationen dazu erfolgen vorraussichtlich Anfang März 2023.
Finanzantrag an den Förderausschuss
Im Vorfeld ist für alle Antragstellenden dringendst eine Beratung empfohlen ! Die Ausführungen auf der Seite Finanzantrag sind zu beachten ! |
Wir bitten darum, einen Finanzantrag an den Förderausschuss mindestens 2 Tage vor der Förderauschuss-Sitzung einzureichen. So können wir den Finanzantrag eher auf formale Richtigkeit prüfen, und Rückmeldung dazu geben. Wenn Nachbesserungen nötig sind, dann bleibt auch mehr Zeit den Finanzantrag nachzubessern.
Ein Finanzantrag ist abweichend von den anderen Anträgen an den Förderausschuss immer an finanzantrag@stura.tu-dresden.de zu schicken. Bitte in der Email eindeutig angeben, dass der Finanzantrag im Förderausschuss behandelt werden soll.
Mitglieder des Förderausschusses
Der Förderausschuss soll aus 7 Mitgliedern bestehen. Davon werden 6 Mitglieder vom Plenum direkt in den Förderauschuss gewählt.
- Johannes Gebauer (qua Amt als Geschäftsführer Finanzen & Inneres)
- Paul Fellner
- Jonas Frei
- Hendrik Haubold
- Tigo Stolzenberger
- Maximilian Trotte
- 1 Platz frei
Wir freuen uns sehr über Interesse am Förderausschuss! siehe Ausschreibung
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