Kandidatur und Entsendung

Mit einer Kandidatur kann sich jede*r Studierende der Technischen Universität Dresden auf ein ausgeschriebenes Amt/Posten bzw. für ein ausgeschreibenes Gremium bewerben und wählen bzw. entsenden lassen.

Auch ohne Ausschreibung kann sich jede*r Studierende in ein Referat des StuRa als einfaches Referats-Mitglied entsenden lassen.

Kandidaturen und Entsendungen werden im Plenum behandelt. Sie sind wie andere Anträge an das Plenum fristgerecht vor der nächsten Plenumssitzung beim Sitzungsvorstand einzureichen.

Eine Kandidatur bzw. Entsendung wird im Wesentlichen wie ein Antrag behandelt. Folgende Angaben müssen – entsprechend gekennzeichnet – im Email-Text enthalten sein:

  • Position: präzise Bezeichnung des Amtes, Postens, Gremiums für welches die Person kandidiert bzw. in welches die Person sich entsenden lassen will; z.B. siehe Ausschreibung
  • Name: vollständiger Vorname und Nachname der Person, die kandidiert bzw. sich entsenden lassen will
  • Begründung: Vorstellung der Person und/oder Warum sollen die Plenumsmitglieder genau die Person in genau dieses Amt, Gremium bzw. auf genau diesen Posten wählen bzw. entsenden (kann auch kürzer sein)
  • (Der Antragstitel und Antragstext entfällt.)

Zusätzlich muss, wenn möglich mit der Einreichung der Kandidatur bzw. Entsendung, das Kontaktdaten-Formular ausgefüllt, unterschrieben und in Papierform eingereicht werden. Zudem müssen bereits Gewählte bzw. Entsandte, die berechtigt sind Aufwandsentschädigungen (AE) zu beantragen (Das sind die Meisten.), eine Belehrung des Geschäftsführes/der Geschäftsführerin Finanzen & Inneres („AE-Belehrung“) unterschreiben und in Papierform einreichen. Die AE-Belehrung wird gleich bei der Sitzung nach der erfolgreichen Wahl in zwei-facher Ausfertigung überreicht. Alternativ können die AE-Belehrungen beim Sitzungsvorstand oder beim GF Finanzen erfragt werden.

Ob gewählt (geheime Wahl mit Stimmzetteln) oder nur entsandt (einfacher Beschluss) werden muss, ist abhängig vom jeweiligen Amt, Posten bzw. Gremium (siehe Hinweise in der jeweiligen Ausschreibung).

Wenn entsandt wird, ist direkt nach dem annehmenden Beschluss (ggf. auch erst nach einer Meldung; siehe nachstehend) der*die Entsandte offiziell im Amt. Wenn nur entsandt werden muss, kann die Person sich auch wünschen gewählt zu werden.

Wenn gewählt wird, muss der*die Kandiderende zur Plenumssitzung anwesend sein, um sich vorzustellen und auf Fragen antworten zu können. Sonst muss die Behandlung der Kandidatur und die Wahl vertagt werden. Bei wiederholter Nicht-Anwesenheit kann die Kandidatur auch nicht (mehr) befasst werden. Der*Die Gewählte muss seine*ihre erfolgte Wahl explizit annehmen (oder ablehnen). Erst danach (ggf. auch erst nach einer Meldung; siehe nachstehend) ist der*die Gewählte offiziell im Amt.

Bei Gremien außerhalb der Studierendenschaft muss in der Regel erst noch eine formale Meldung (z.B. an den Vorsitzenden des Gremiums) über die Neu-Gewählten Mitglieder erfolgen, bevor die Neu-Gewählten Mitglieder offiziell im Amt sind.

Für bestimmte Ämter bzw. Gremien der Studierendenschaft können nur stimmberechtigte Plenumsmitglieder kandidieren (siehe Hinweise in der jeweiligen Ausschreibung). Ein*e Studierende*r, der*die für ein solches Amt bzw. Gremium kandidieren will und kein Plenumsmitglied ist, soll sich dafür im Vorfeld an seinen*ihren Fachschaftsrat wenden und diesen um eine (wenigstens temporäre) Wahl als Plenumsmitglied bitten.

Das Referat Struktur verwaltet und behält die Übersicht über alle Gewählten und Entsandten, veröffentlicht die Ausschreibungen und meldet formal für Gremien außerhalb der Studierendenschaft die Neu-Gewählten Mitglieder.