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Anträge zur Geschäftsordnung

Hinweis:

Diese Seite wird zum Zeitpunkt noch erstellt/bearbeitet.

Um den Verlauf der Sitzung zu beeinflussen, können Anträge zur Geschäftsordnung (meist abgekürzt als „GO-Antrag“) gestellt werden. Diese können z.B. die Tagesordnung, den Diskussionsverlauf oder die Abstimmungen beeinflussen. GO-Anträge können nur von zu der Sitzung stimmberechtigten Mitgliedern des Gremiums gestellt werden. Sie werden naturgemäß erst auf der Sitzung und während der Behandlung eines Tagesordnungspunktes (TOP) gestellt. Sie können aber auch bereits im Vorfeld angekündigt werden.

Stellung und Behandlung von GO-Anträgen

GO-Antrag stellen
Nötige Mehrheiten

Die verschiedenen GO-Anträge benötigen unterschiedliche, jeweils festgelegte Mehrheiten. Möglich sind:

  • automatisch angenommen
    • keine Gegenrede zulässig
  • einfache Mehrheit
    • ohne Gegenrede wird der Antrag einfach angenommen
    • mit Gegenrede wird abgestimmt, nötig ist die einfache Mehrheit
  • die Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3-Mehrheit) der abgegebenen Stimmen benötigen.

GO-Antrag…

… zur Tagesordnung

… zur Diskussion

… zur Beschlussfassung

… zur Öffentlichkeit

Sonstige