Falls ihr euch im Plenum einbringen wollt, könnt ihr immer gerne vorbei kommen und mitdiskutieren. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit sich von einem FSR ins Plenum entsenden zu lassen.
Die Zahl der Mitglieder je Fachschaft ergibt sich aus der Berechnung anhand der Größe der Fachschaften gemäß Wahlordnung der Studierendenschaft. Jede Fachschaft hat gemäß dieser Ordnung eine*n Basisvertreter*in sowie bis zu 3 weitere Vertreter*innen. Zusätzlich kann ein FSR auch Geschäftsführer*innen stellen oder Ersatzverterter*innen gemäß §18(2) GrO entsenden. Die Kalkulation eines Jahres ergibt basiert auf den Studierendenzahlen zu den Wahlen im Dezember des Vorjahres.