Die Zahl der Mitglieder je Fachschaft ergibt sich aus der Berechnung anhand der Größe der Fachschaften gemäß Wahlordnung der Studierendenschaft. Jede Fachschaft hat gemäß dieser Ordnung eine*n Basisvertreter*in sowie bis zu 3 weitere Vertreter*innen. Zusätzlich kann ein FSR auch Geschäftsführer*innen stellen oder Ersatzverterter*innen gemäß §18(2) GrO entsenden. Die Kalkulation eines Jahres ergibt basiert auf den Studierendenzahlen zu den Wahlen im Dezember des Vorjahres.