Hochschulgruppen (vom StuRa anerkannt)

Schaue dir unsere letzte Hochschulgruppenbroschüre für das Wintersemester 18/19 an!

In der Broschüre findest du Vorstellungen von fünfzig anerkannten Hochschulgruppen und bekommst so einen guten Überblick über die Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten am Campus!

Der StuRa hat sich zur Aufgabe gemacht, studentisches Engagement zu fördern. Einerseits über projektbezogene finanzielle Unterstützung, andererseits über Service für Hochschulgruppen wie den Materialverleih. Über finanzielle Förderung wird jedes Mal im Einzelfall entschieden, über die generelle Förderung einer Hochschulgruppe ein Mal im Jahr. Die geförderten Hochschulgruppen nennt der StuRa intern „anerkannte Hochschulgruppen“, sie sind unten aufgelistet.

Ein weiteres Element der Förderpolitik des StuRa ist der Kiosk Mommsenstraße. Er wird zeitlich begrenzt studentischen Projekten als Freiraum an der Uni zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe entscheidet eine Jury die Geschäftsführung; die Nutzung kann sehr unterschiedlich aussehen. Aber informier dich selbst; frage hierzu gern die GF.

Für die „politischen“ Hochschulgruppen organisiert der StuRa eigene Vernetzungstreffen als Teil der Förderung der politischen Bildung. Wenn du daran Interesse hast, schreib bitte eine E-Mail an das Referat für politische Bildung.

Für die Kommunikation zwischen den Hochschulgruppen und dem StuRa haben wir einen E-Mail-Verteiler hochschulgruppen@stura.tu-dresden.de eingerichtet, der alle anerkannten Hochschulgruppen erreicht und von der Geschäftsführung des StuRa moderiert wird.

Anerkennung als Hochschulgruppe

Anträge auf Anerkennung als Hochschulgruppe (HSG) müssen  von einer TU Dresden-Email-Adresse verschickt werden.

Auf dem Formular soll (wenn vorhanden) die Webseite der HSG unter „Anmerkungen/Verschiedenes“ (letzte Seite 3) angegeben werden, damit diese von der StuRa-Seite über die anerkannten HSGs aus verlinkt werden kann.

Aktuell erfolgen HSG-Anerkennungen für das Geschäftsjahr 2023/24 – also für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Für das darauffolgende Geschäftsjahr müsste Ende März/Anfang Anfang 2024 ein erneuter HSG-Anerkennungsantrag eingereicht werden.

Wenn nach der erfolgten Anerkennung eine schriftliche Bestätigung der HSG-Anerkennung benötigt wird, so ist eine Anfrage dafür an das StuRa-Servicebüro zu richten.

Den regulatorischen Rahmen für die Anerkennung von Hochschulgruppen durch den StuRa bildet die Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen – insbesondere der § 1.

+++HSG-ANERKENNUNG 2024/25+++

Mit dem 01.04.24 beginnt ein neues Geschäftsjahr und somit müssten sich HSGn wieder anerkennen lassen. Allerdings arbeiten wir momentan an einer Überarbeitung der HSG-Richtlinie, weshalb wir momentan noch keine HSGn für 2024/25 anerkennen können. Deshalb hat die Geschäftsführung am 16.02.2024 besprochen, dass wir alle bisher anerkannten Hochschulgruppen bis zum 30.04.2024 weiterhin anerkennen bzw. anerkannt lassen. Bis dahin sollte die neue Richtlinie fertig sein und ihr könnt euch im April neu anerkennen lassen. 

Informationen für „Aktive“

Vom StuRa anerkannte Hochschulgruppen (April 2023 bis März 2024)

 
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Datei Hochschulgruppenbroschüre 20173.85 MB
Datei Hochschulgruppenbroschüre 20189.5 MB