Eine Prüfungseinsicht gibt dir die Möglichkeit, deine bewertete Klausur oder andere Prüfungsleistung nach der Korrektur nochmal einzusehen. Dabei kannst du nachvollziehen, wie die Bewertung zustande gekommen ist, welche Fehler du gemacht hast und an welchen Stellen Punkte vergeben oder abgezogen wurden.
Eine Prüfungseinsicht ist sinnvoll, weil sie Transparenz schafft und dir hilft, deine Stärken und Schwächen besser zu erkennen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, mögliche Bewertungsfehler zu klären und trägt so zu einem fairen und nachvollziehbaren Prüfungsverfahren bei.
Die TU Dresden hat uns ein offizielles FAQ zum Thema Prüfungseinsicht zur Verfügung gestellt (siehe unten). Prüfer*innen sind innerhalb eines Prüfungsverfahren an Verwaltungsanweisungen gebunden. Das heißt, dass das FAQ zwingend auch in deinem Prüfungsverfahren gelten. Wir wissen allerdings, dass die Rechte von Studierenden bei der Prüfungseinsicht regelmäßig verletzt werden! Falls dir das passiert oder du solche Fälle kennst, dann schreibe uns eine Mail.
Das Einsichtsrecht unterscheidet sich zwischen einer Akteneinsicht in die gesamte Studierenden- und/oder Prüfungsakte und der Prüfungseinsicht. Die folgenden FAQ sollen offene Fragestellungen zum Thema “Prüfungseinsicht” näher betrachten.
Prüfungseinsichten werden i.d.R. in Masseterminen durchgeführt
Individuelle Einsichten sind zu beantragen (Verfahren organisiert das Prüfungsamt oder die jeweilige Prüferin bzw. der jeweilige Prüfer
Bei gegenständlichen Prüfungen (z. B. Klausurarbeiten, Hausarbeiten) u. a. Prüfungsarbeit, Aufgabenstellung, ggf. Hilfsmittelbekanntmachungen, ggf. schriftlich erteilte Belehrungen zum Prüfungstermin
Bei nicht gegenständlichen Prüfungen (z. B. mündliche Prüfungen) u. a. Prüfungsprotokoll
Nur in den Fällen, in denen Prüferinnen und Prüfer bei der Korrektur und Bewertung ausdrücklich Bezug auf diese nehmen, sind Musterlösungen Bestandteil der Prüfungseinsicht.
Massetermin: spätestens acht Wochen nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Individuelle Einsicht: Antragsstellung innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Die Dauer eines Einsichtstermins ist anhand der konkreten Umstände individuell festgelegt.
Es muss ausreichend Zeit eingeplant werden, dass der Inhalt der Prüfung und die Bewertung vollständig zur Kenntnis genommen und ggf. Notizen angefertigt werden können.
Das Fotografieren, bspw. mit einem mobilen Endgerät, ist möglich.
Angefertigte Fotos dürfen nur zur Überprüfung der Prüfungsbewertung verwendet werden; eine Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe (u. a. im Internet oder in sozialen Medien) ist nicht zulässig.
Anspruch auf (kostenfreie) Kopien besteht
Gegenstand der Kopie: u. a. Prüfungsaufgaben, Klausurantworten, Bewertungen und Korrekturanmerkungen
Angefertigte Kopien dürfen nur zur Überprüfung der Prüfungsbewertung verwendet werden; eine Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe (u. a. im Internet oder in sozialen Medien) ist nicht zulässig.
persönliche Notizen dürfen während der Prüfungseinsicht angefertigt werden
die Prüfungsunterlagen selbst dürfen nicht verändert werden
fachbezogene Unterlagen/Lektüre zum Beispiel in Form von (Fach-) Büchern, (Vorlesungs-) Skripten o. ä. dürfen verwendet werden
bei Masseterminen aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich
bei individuellen Einsichten möglich; im Antrag auf individuelle Prüfungseinsicht sind konkrete Angaben zur Begleitperson erforderlich; grds. nur eine Begleitperson; Ausschlusskriterien sind durch die Prüfungsbehörde zu prüfen; Kommiliton:innen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Eine Verschlechterung des Ergebnisses ist grundsätzlich ausgeschlossen -> es kann sich nur eine Verbesserung oder maximal die Beibehaltung der ursprünglichen Note ergeben