Neben dem StuRa gibt es eine Vielzahl an Gremien, in denen Studierende mitwirken können. Wo es aktuell noch freie Plätze gibt, könnt ihr auf der Ausschreibungsseite nachlesen.
Hier ist eine Aufzählung verschiedener Gremien:
Der Arbeitskreis Qualität wird vom Rektorat bestellt und ist für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems und der damit verbundenen Verfahren an der TU Dresden zuständig. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der TU Dresden.
Kontakt: Referat Lehre und Studium
Der Beirat Inklusion der TU Dresden bringt zentrale Akteur:innen aus allen Statusgruppen zusammen und fördert den direkten Austausch zu inklusiven Hochschulentwicklungen.
Der Beirat ist die zentrale Vernetzungsstelle für Fragen inklusiver Teilhabe und berät die Universitätsleitung bei der Weiterentwicklung struktureller Rahmenbedinungen. Dabei stehen nicht einzelne Personengruppen im Fokus, sondern die gemeinsame Verantwortung für eine Hochschule, die unterschiedliche Bedarfe und Lebensrealitäten mitdenkt und Teilhabe aktiv ermöglicht. Die Sitzungen des Beirats finden regelmäßig und themenbezogen statt und bieten Raum für Dialog, Vielfalt von Perspektiven und praxisorientierte Weiterentwicklung.
Kontakt: Referat Inklusion
Die Schnittstelle zwischen der TU Dresden und der SLUB ist die Bibliothekskommission als eine der Kommissionen innerhalb der TUD. In dieser sind Vertreter*innen der Fakultäten (überwiegend Professor*innen), die Prorektorin Forschung, Vertreter der SLUB-Generaldirektion und zwei Studierende, welche vom StuRa entsandt werden. Die Kommission erhält Einblicke in den Haushaltsplan der SLUB, über laufende Projekte, Erneuerungen sowie Veränderungen innerhalb der SLUB.
Der CIO-Beirat stellt damit die Einbeziehung der Bereiche in die strategischen Entscheidungsprozesse im Kontext der IT-Versorgung der TU Dresden sicher.
Der CIO-Beirat übernimmt u. a. die folgenden beratenden Aufgaben:
- Schaffung der Voraussetzungen für eine qualitativ verbesserte IT-Versorgung in den Bereichen
- Vereinheitlichung des Dienstprofils zwischen den Bereichen
- Bildung eines Informationsnetzwerks für die Nutzerunterstützung für alle Teile der TU Dresden
- Verbesserung des Wissenstransfers innerhalb der Bereiche
- Steigerung der Support-Qualität durch dezentrale IT-Unterstützung
Kontakt: ciobeirat@stura.tu-dresden.de
Das Studium an einer Hochschule führt junge Menschen in einen schier undurchdringlichen Dschungel an Informationen. Gerade Menschen mit besonderen Anforderungen, vor allem durch Behinderung oder chronischer Erkrankung, finden sich oftmals im Dickicht nicht zurecht. An der TU Dresden unterstützt die Interessengemeinschaft Studium und Behinderung, kurz IGB, Studierende den Überblick zu behalten.
Als Bindeglied zwischen der Universitätsleitung und den Studierenden agiert das Netzwerk der IGB als Anlaufstelle für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Im Zentrum steht dabei die individuelle, persönliche Beratung bei den Mitgliedern der IGB und Struktureinheiten der TU Dresden.
Kontakt: Referat Inklusion
Der CDIO wird durch den IT-Koordinierungsstab unterstützt. Dieser adressiert Themen und Absprachen zum operativen Betrieb der IT-Infrastruktur und der aufsetzenden Dienste und kann diesbezüglich Beschlussvorschläge in den CDIO Strategie-Rat einbringen. Der IT-Koordinierungsstab setzt sich aus den IT-Referent*innen der Bereiche und der Zentralen Einrichtungen sowie aus Vertreter*innen aller Mitgliedsgruppen der Universität zusammen. Der CDIO übernimmt den Vorsitz des IT-Koordinierungsstabs und beruft diesen ein.
Die Kommission Umwelt (kurz KU) ist ein beratendes Gremium des Rektorats, das sich mit Themen des Umwelt- und Klimaschutzes an der TU Dresden befasst. Sie hat die Nachhaltigkeitsstrategie der TU Dresden entwickelt.
Ein Großteil der Arbeit erfolgt in den Arbeitsgruppen (AGs), in denen alle Angehörigen der TU mitwirken können. Wenn ihr Lust habt an einem Thema mitzuarbeiten, schaut auf der Internetseite der KU vorbei, um zu erfahren welche AGs es gibt. Diese tragen dann Themen in die Sitzungen der KU, die normalerweise alle zwei Monate stattfindet.
Kontakt: ku-studierende@tu-dresden.de
Zentrale Aufgabe der Kommission Qualität in Studium und Lehre ist es über die interne Akkreditierung der Studiengänge der TU Dresden zu entscheiden. Die Qualität eines Studienganges soll vor dem Hintergrund der Erfüllung der Qualitätsziele der TU Dresden, die auch die vom Akkreditierungsrat festgelegten Kriterien enthalten, eingeschätzt und anschließend eine Entscheidung über die Akkreditierung des Studienganges getroffen werden.
Mehr zu den Aufgaben steht auf der Webseite der TU Dresden.
Kontakt: Referat Lehre und Studium
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) ist der Zusammenschluss aller Studierendenräte der sächsischen Hochschulen. Die KSS vertritt damit rund 103.000 Studierende aller öffentlichen Hochschulen Sachsens.
Aufgaben der KSS:
- Vertretung studentischer Interessen auf Landesebene gegenüber der sächsischen Staatsregierung und anderen landesweiten Verbänden
- Austausches und der Koordinierung für die Aktivitäten der sächsischen Studierendenräte
- Kontakt halten und Netzwerk bilden mit den Studierendenvertretungen anderer Bundesländer sowie bundesweiter Zusammenschlüsse
Entscheidungsorgan der KSS ist der Landessprecher*innenrat Sachsen, dessen Mitglieder von den StuRä entsandt werden. Der StuRa der TUD hat vier Sitze und kann somit vier Studentische Vertreter*innen entsenden.
Kontakt: lsr@stura.tu-dresden.de
Das Medienzentrum der TU Dresden wird durch den Multimediabeirat unterstützt. Er berät den Direktor bei der Aufgabenerfüllung des Medienzentrum, insbesondere bei der Weiterentwicklung der Multimedia-Strategie der TU Dresden. Der Multimediabeirat soll quartalsweise tagen. Der Multimediabeirat ist für die Abstimmung mit den Fakultäten und Einrichtungen der Universität verantwortlich und nimmt jährlich zum Rechenschaftsbericht des Direktors gegenüber dem Rektoratskollegium Stellung. Dem Multimediabeirat gehören der Prorektor für Bildung als Vorsitzender, der Kanzler und weitere Mitglieder an. Der StuRa der TU Dresden kann eine*n studentische*n Vertreter*in in den Beirat entsenden.
Kontakt: struktur@stura.tu-dresden.de
Das PASST?!-Programm der TU Dresden (Frühwarnsystem) plant die Gründung eines Beirats. Dieser Beirat soll die Weiterentwicklung unseres Programms inhaltlich und strategisch begleiten.
Beim PASST?!-Programm können sich Studierende anmelden und werden dann mit Hilfsangeboten kontaktiert, wenn ihre Leistungen darauf hinweisen, dass es vielleicht ein Problem geben könnte. Der Beirat begleitet das Projekt, bespricht strategische Neuausrichtungen und möchte natürlich eine weitere Förderung sicherstellen. Am Programm nehmen bisher 13.000 Studierende teil. Dafür ist studentische Beteiligung sehr wichtig, auch damit deutlich wird, wie wichtig das Programm für Studierende ist.
An der TU Dresden besteht die Möglichkeit, ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife ein Studium aufzunehmen, vorausgesetzt, man besteht eine sogenannte Zugangsprüfung. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Zugang zur TU Dresden. Die Hauptarbeitszeit des Ausschusses liegt zwischen Januar und September eines Jahres. Der StuRa der TU Dresden kann eine studentische Vertreter*in in den Prüfungsausschuss entsenden.
Kontakt: zugangspruefung@stura.tu-dresden.de
Der Senat ist zuständig für die akademischen Angelegenheiten in Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, welche die gesamte Universität betreffen oder von fundamentaler Bedeutung sind.
Weitere Infos sind auf der Seite Senat
Ein vielfältiges Beratungsnetzwerk mit qualitativ hochwertigen Angeboten ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die TU Dresden. Beratung bietet Information und Orientierung, unterstützt bei Entscheidungen in schwierigen Situationen und vermittelt weitere Hilfen. Sie trägt dazu bei, dass an der TU Dresden erfolgreich studiert, geforscht und gearbeitet werden kann und sowohl Studierende als auch Beschäftigte dabei gesund bleiben. Aus diesem Grund wurde 2019 der Steuerungskreis Beratung unter Leitung des Prorektors Bildung gegründet.
Im Rahmen des Steuerungskreises Beratung tauschen sich die Akteur:innen zu Qualitätssicherungsaspekten aus.
Die Kommission evaluiert die befristeten Professuren, die im Tenure-Track-Verfahren ausgeschrieben waren anhand der Evaluationskriterien, welche zum Dienstantritt festgelegt waren. Das Evaluationsverfahren basiert auf einem Selbstbericht, einer persönlichen Vorstellung, Statusberichte und externen Gutachten. Auf Basis der Evaluationsempfehlung der Kommission entscheidet der Rektor über die Übernahme auf eine unbefristete Stelle.
Das Studentenwerk Dresden als Anstalt öffentlichen Rechts ist ein Unternehmen mit sozialem Auftrag und betreut ca. 47.000 Studierende von neun Hochschulen in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, die Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, die Wohnheime, Beratungsangebote sowie die Kulturförderung und die Kitas. Organe des Studentenwerks sind der Geschäftsführer sowie der Verwaltungsrat.
Im Verwaltungsrat (VR) als Aufsichtsgremium arbeiten Vertreter der Studierenden und der Hochschulen paritätisch und ehrenamtlich. Der VR tritt etwa fünfmal im Jahr zusammen und entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen, beispielsweise: den Wirtschaftsplan, die Grund- und Beitragsordnung, den Wirtschaftsprüfer, über die Sanierung von Einrichtungen des Studentenwerks, bspw. Wohnheime, Investitionen und erörtert Berichte des Geschäftsführers (§ 111 SächsHSG, § 6 Grundordnung des Studentenwerks).
Weitere Informationen beim Studentenwerk.
Kontakt: verwaltungsrat@stura.tu-dresden.de
Jeder Studiengang wird im Regelfall alle fünf Jahre im Rahmen des universitätsinternen Qualitätsmanagements evaluiert. Bei der Durchführung der Qualitätsanalyse wie auch bei der Erstellung der Evaluationsberichte orientiert sich das Zentrum für Qualitätsanalyse an nationalen und internationalen Standards und unterliegt hierbei keinen Weisungen. Zur fachlichen Beratung dient ein wissenschaftlicher Beirat.
Kontakt: Referat Lehre und Studium