GF Finanzen

Geschäftsführer*in:  derzeit unbesetzt
Kontakt:

finanzer@stura.tu-dresden.de

Sprechzeiten:

nach Absprache

Finanzprüfungen: nach Absprache
 
Aktuelles:

Wenn du einen Finanzantrag stellen möchtest, so findest du eine Anleitung auf der Infoseite zu Anträgen an den StuRa sowie in der oben genannten Sprechzeit.

Aufgaben:

Die GF Finanzen ist Leiterin des Geschäftsbereiches Inneres des StuRa mit seinen Referentinnen, Referaten und AGs und ist zuständig für alle inneren Angelegenheiten der Institution StuRa. Die GF Finanzen ist direkt für die Finanzen des Studentenrates und indirekt für die Finanzen der Fachschaftsräte zuständig. Sie überprüft, ob Beschlüsse des Studentenrates den finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Studentenschaft entgegenstehen. Der Aufgabenbereich der Geschäftsführerin Finanzen umfasst darüber hinaus insbesondere:

  • Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben der Studentenschaft,
  • alleinige Befugnis zur Erteilung von finanzwirksamen Anordnungen,
  • Kontrolle der FSR-Finanzen (einmal jährlich Finanzprüfung) und anderer Einrichtungen, die vom StuRa Geld bekommen (TUUWI etc.),
  • aufstellen, einbringen und erläutern des Wirtschaftsplanes,
  • volle Verantwortung für ein ordnungsgemäßes Kassenwesen (keine offensichtlich erkennbaren Fehler in Kassenanordnung, sachliche Richtigkeit durch eine GF bestätigt, richtige Titelbezeichnung, Vorhandensein der Ausgabemittel),
  • Entgegennahme der Anmeldung von Ausgaben sowie Aufträgen im Namen und auf Rechnung der Studentenschaft (prüft Finanzanträge),
  • Überwachung von Ausgaben und Einnahmen,
  • Koordinierung der Geldverteilung (Studentenschaftsbeiträge, Festgeldkonten),
  • Fachvorgesetzte der Finanzreferentin.

Daraus leiten sich notwendigerweise Kontakte zur Unileitung (bes. Kanzler), Universitätsverwaltung (bes. Imma-Amt und Innenrevision) und Fachschaftsräten ab.

 

Informationen zum Haushaltsplan

Das Haushaltsjahr des StuRa der TUD weicht vom normalen Kalenderjahr ab, beginnt zum Sommersemester (01.04.) und endet mit dem Wintersemester (31.03.). Das Plenum des StuRa entscheidet über den vom GF Finanzen vorgeschlagenen Haushaltsplan in zweiter und dritter Lesungen. Mit dem Haushaltsplan werden die dem Studentenrat zur Verfügung stehenden Mittel auf verschiedene Ausgabe-Konten geplant. Wenn der Bedarf eines Kontos den im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Rahmen übersteigt (z.B. durch einen StuRa-Beschluss), so muss vom GF Finanzen ein entsprechender Nachtragshaushaltsplan aufgestellt und vom Studentenrat verabschiedet werden.

Im Anhang befindet sich der auf der Sitzung des Plenums am 08.04.2019 beschlossenen Haushaltsplan.

 

AnhangGröße
Datei Wirtschaftsplan 23_24.pdf674.52 KB