Abrechnung

Beratung für eine Abrechnung

Anfragen zu Beratungen bezüglich einer Abrechung bitte an finanzberatung@stura.tu-dresden.de schicken.

Nachbereiten eines Finanzantrages

Gegebenenfalls müssen Änderungen an dem Finanzantrag, welche während der Befassung des Antrages vorgenommenen wurden, eingearbeitet werden. Dies können Änderungen hinsichtlich des Antragstextes, der Höhe einzelner Ausgabe-Posten und der Antragssumme sein. Diese Änderungen bitte transparent vornehmen und kenntlich machen.

Falls noch nicht bereits im Vorfeld der Sitzung des behandelnden Gremiums geschehen (wie es sein muss) muss der Finanzantrag unverzüglich analog/in Papierform, vollständig und wo nötig unterschrieben an den StuRa versendet werden – vorzugsweise per Post.

Nach der Sitzung und nach Erhalt des analogen Finanzantrages in Papierform wird vom StuRa ein Zuwendungsbescheid (zur Beurkundung der Förderung und mit weiteren Hinweisen) erstellt und an den*die Antragsteller*in versendet.

Anschließend muss Folgendes getan werden: (hier nur in sehr kurzer Form!)

  • Sammeln und sorgfältiges Aufbewahren aller Belege für die Abrechnung (siehe Hinweise dort)
  • Vorbereiten der Abrechnung
  • Ausmachen eines Termines zur Abrechnung
  • Begleiten der Abrechnung

Abrechnung eines Finanzantrages

  • Vor der Abrechnung eines Finanzantrages beachtet bitte unbedingt die Hinweise zur Abrechnung von Finanzanträgen. Bitte erstellt eine Excel-Tabelle (Vorlage) zur Abrechnung und sendet diese mit einer Terminanfrage an das Referat Finanzen und Projektförderung unter abrechnung (at) stura.tu-dresden.de
  • Bei Fragen zu Finanzen und Buchhaltung erreicht ihr Frau Bucksch unter: +49 351 463-32043 oder unter irina.bucksch (at) stura.tu-dresden.de
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Datei Abrechnung FA Fehlbetragsfinanz - Exceltabelle.xlsx15.01 KB
Datei Abrechnung FA Fehlbetragsfinanz - Muster.pdf82.18 KB
Datei Abrechnung FA - Hinweise beachten_15.04.21_neu_angepasst.pdf76.15 KB