Aufgabenbeschreibung
Neben Geschäftsführer_innen-Tätigkeiten ist der_die Geschäftsführer_in Lehre und Studium zuständig für alle Angelegenheiten von Lehre, Studium und Studienorganisation innerhalb der Universität.
Der Aufgabenbereich ist sehr umfangreich und umfasst insbesondere:
- Probleme mit Studieninhalten, Prüfungen, Praktika, Immatrikulation, Studienfachwechsel und Studiendokumenten, die über den Tätigkeitsbereich der FSRs hinaus gehen,
- Fach- und Fremdsprachenausbildung,
- studium generale,
- Studienreformen und deren Umsetzung (Bachelor/Master, Akkreditierung, ECTS-Programm u.a.),
- das Studium betreffende Novellen von Hochschulgesetzen,
- Unterstützung der Fachschaftsräte bzgl. Studienorganisation und -reform,
- Pflege guter Kontakte zu den Fachschaftsräten,
- wissenschaftlicher Nachwuchs, Promotionsstudium, Graduiertenförderung,
- Lehrevaluation,
- Reform der Lehramtsausbildung und Pflege des Kontaktes zur AG Lehramt und der Studierendenvertretung des ZLSB und
- Vertretung des Studierendenrates als Mitglied im Landessprecher*innenrat der KSS.
Daraus leiten sich notwendige Kontakte ab zu:
- Unileitung,
- zuständigen Ministerien,
- KSS,
- fzs,
- Fachschaftsräten,
- Studiendekan_innen,
- Senatskommission „Lehre, Studium und Studienentwicklung“,
- Studierendenvertretungen in Sachsen und im gesamten Bundesgebiet
- Lehrzentrum Sprachen und Kulturen und
- zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen von Studiengängen, Studentenwerk u.a.
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