Neues Meldegesetz ab 01.11.2015!

Ab dem 1. November 2015 sind Vermieter dazu verpflichtet, ihren Mietern beim Ein- und Auszug eine Bestätigung über den Ein- oder Auszug auszuhändigen. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der An- oder Ummeldung im jeweilgen Ortsamt. Ohne sie, ist eine An- oder Ummeldung nicht mehr möglich. Also beim Umzug unbedingt daran denken, dass der Vermieter direkt eine Bescheinigung ausstellt, damit ihr gar nicht erst in Schwierigkeiten mit dem Amt kommt und am Ende noch Bußgelder zahlen müsst!