Antrag F/2012-081

Antragsnummer: 
F/2012-081
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Felix Walter
Referat/Organisation: 
FSR Berufspädagogik
Antragstitel: 
Klausurtagung
Antrag: 

Antragshöhe: 62,- €

Der FSR BP möchte zu Beginn des Januars eine Klausurtagung durchführen, damit sich die neuen FSR-Mitglieder kennenlernen können sowie zur Ausarbeitung des Jahresplanes. Wurde bisher immer eine Jugendherberge genutzt, ist diese Option nun unnachvollziehbar teuer geworden. Aus diesem Grund hat man sich ein Ferienhaus angemietet. Der Mietpreis für das Ferienhaus ist ähnlich hoch wie die Preise für die JH in den letzten Jahren. Felix versuchte zwar seinem FSR klarzumachen dass es keinen Sinn macht einen Antrag zu stellen, aber es half alles nichts. Dementsprechend stellt Felix einen Antrag in Höhe von 62,- €, was einem zehntel des Mietpreises für das Ferienhaus entspricht. Das Ferienhaus steht in Krippen und ist für 18 Personen ausgelegt. Der Teilnehmerbeitrag liegt bei 10,- € und wird für Verpflegung ausgegeben. Die restlichen Kosten übernimmt der FSR. Ullrich möchte wissen, ob es eine derartig höhere Mehrausgabe für den FSR wäre die 62,- € selbst zu tragen? Nein, antwortet Felix, aber angesichts der bestehenden Umbrüche (SächsHSFG, viele alte FSR-Mitglieder hören auf) ist man über jeden Cent mehr in der Kasse dankbar.
Enrico empfiehlt, ob der spekulativen Natur der so genannten Umbrüche, die 62,- € selbst zu übernehmen, oder den Teilnehmer-beitrag entsprechend anzupassen. Soweit der FöA dies in Erinnerung hat, gibt der Topf „Sonderzuwendungen FSR“ auch nicht mehr viel her. Enrico hält eine Gegenrede in der er betont, dass die FSR ihre genuinen Aufgaben selbst tragen sollten. Die Antragssumme ist auch nicht derartig hoch um den FSR in eine finanzielle Notlage zu stürzen.

Abstimmung: 0/2/1 Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschlussdatum: 
29. Oktober 2012
Status: 
abgelehnt