Mensa // Login // Mailzugang
Antrag F/2014-057
Zwischen Werkstatttorchester und Werkstatt BigBand findet ein Gemeinschaftsprojekt statt, dass die unterschiedlichen Musikstile zusammenführen soll. Es sollen 3 gemeinschaftliche Konzerte mit insgesamt 80 Musiker stattfinden.
Antragssumme: 1000€.
Ausgaben: 800€ Honorar für 2 Workshopleiter an zwei Probewochenenden. 350€ Honorar für die Leitung von Gemeinschaftsproben. 4800€ Übernachtungskosten + Verpflegung externes Probenwochenende. 500€ Notenkauf. 250€ Arrangement eines Stückes. 40€ Plakatdruck.
Einnahmen: 1500€ Konzerteinnahmen. 2000€ Eigenmittel. 1000€ Förderung StuRa HfM. 1000€ Förderung StuRa TUD. 1240€ Sonstige.
Im Antrag geht es konkret um das Honorar für die Workshopleitung für das zweite Probenwochenende, Honorar für die gemeinschaftlichen Proben und das Arrangement (fertiges Stück wird überarbeitet, sodass es für die neue Besetzung passt).
Das erste Probenwochende hat schon stattgefunden, das zweite noch nicht. Das Arrangement ist ebenfalls schon abgeschlossen. Und die Gemeinschaftsproben haben natürlich auch schon stattgefunden. Der Antragsteller ist informiert, dass der StuRa TUD nur Ausgaben fördert, die zur Beschlussfassung noch nicht getätigt wurden. Der Antragsteller meint aber, dass die o.g. Honorare noch nicht bezahlt wurden und erst nach diesem Beschluss in Rechnung gestellt werden könnten. Der Protokollant schaut unzufrieden.
Robin hat zusammgerechnet: Ausgaben 6700€, Einnahmen 5500 (inkl. StuRa-Förderung). Antwort: Die Veranstalter hoffen noch auf eine Förderung durch die Kulturstiftung Sachsen. Der Antrag wurde noch nicht gestellt. Der Fehlbetrag wird über sonstige Sponsoren finanziert.
Wie setzen sich die Eigenmittel zusammen? Sie bestehen aus den Semesterbeiträgen (Bigband 2/5 und Orchester 3/5) sowie den Beiträgen für Probenwochenende (Bigband 1/3 und Orchester 2/3). Die Auftritte sind schon fest geplant.
Teilnehmer: sehr großer Anteil an TUD-Studenten (ca. 60%), der Rest besteht aus Studenten der anderen Hochschulen und ein paar Berufstätigen. Genauere Erläuterung der Gemeinschaftsproben: Beide Ensamble proben wöchentlich voneinander getrannt. Aber ab und an müssen gemeinsame Proben stattfinden. Die Proben, die gemeinsam stattfinden, sind im Rahmen dieses Projektes. Bewerbung der Auftritte: Mundpropaganda, Plakate, Werbung auf den Mensabildschirmen, Websiten der Veranstalter und über Facebooks. die Plakate wurden schon gedruckt. Das StuRa-Logo ist nicht drauf. Robin ist wichtig, dass wir noch als Förderer genannt werden (z.B. Homepage)
Änderungsantrag von Matthias Funke: Kürzung der Antragssumme auf 400€
Begründung: Mit dem Honorar für die Workshopleitung des ausstehenden Probewochenendes habe ich kein Problem. Die restlichen Honorare möchte ich nicht fördern, da die Leistungen schon erbracht wurden. Wir haben die Regelung nur nicht getätigte Ausgaben zu fördern nicht ohne Grund.
Robin versteht Matthias' Bauchschmerzen sehr gut und unterstützt die 400€. Er hat aber weitere Bauchschmerzen, da die Finanzauftsellung noch teilweise Lücken aufweist.
Richard findet den ÄA nachvollziehbar, bezüglich der Finanzaufstellung hat er schon ganz andere Dinge gesehen.
Änderungsantrag wird vom Antragsteller übernommen.
Beschlussfassung:
Abstimmung zum so geänderten Antrag über 400€:
Gegenrede von Robin (lückenhafte Finanzaufstellung)
Antrag mit 4/0/1 angenommen.
- Anmelden um Kommentare zu schreiben