Antrag S/2013-080

Antragsnummer: 
S/2013-080
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Felix Walter + Alexander Kropp
Antragstitel: 
Arbeitsgemeinschaften
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen den §28 der Grundordnung wie folgt zu ändern:

(1a) Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) des StuRa ist ein durch den StuRa bestätigter und unterstützter Zusammenschluss von Mitgliedern der Studentenschaften der Dresdner Hochschulen, der innerhalb der Aufgaben gemaß § 24 Abs. 3 Sächs. HSFG arbeitet.

(1b) Unter Auflagen, welche von der AG selbst in ihrer Grundordnung festgelegt werden müssen, dürfen auch Personen, die nicht Mitglied einer Dresdner Studentenschaft sind Mitglied der AG sein.

(2) […]

(3) Die Arbeitsgemeinschaft kann sich jederzeit selbst auflösen. Dies ist dem StuRa anzuzeigen.

(4) - (7) […]

(8) [entfällt]

(9) wird neu (8)

(9) [NEU] Eine AG des StuRa hat die gleichen Vorteile, wie eine anerkannte Hochschulgruppe.

(10) Sollte die AG über eigene Finanzen verfügen, muss der Geschäftsführerin Finanzen des StuRa auf Anfrage jederzeit Einsicht in diese gewährt werden.

(11) Eine AG des StuRa hat ein Recht auf ein eigenes Konto beim StuRa. Ausgaben der AG aus deren eigenen Mitteln, welche 25% des Kontostandes des AG-Kontos, mindestens aber 1.000,- Euro übersteigen, müssen dem StuRa angezeigt werden.

ÄA:

Abs. 11 […],
müssen dem GF Finanzen des StuRa angezeigt
werden.

ÄA:

1b streiche:
[…] müssen […] und füge ein: […] sollen[...]

 

Beschlussdatum: 
8. November 2013
Status: 
abgelehnt