Semesterticket

Seit dem 01.10.2010 wurde der Gültigkeitsbereich des Semestertickets über den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) hinaus erweitert. An den Regelungen zum Semesterticket innerhalb des VVO (insbesondere zur Fahrradmitnahme) hat sich nichts geändert. Diese findet ihr weiter unten im Text. Zusätzlich zum ÖPNV innerhalb des VVO kann ab dem 01.10.2010 das Semesterticket auch für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) innerhalb Sachsens genutzt werden. Lies dir bitte den folgenden Abschnitt genau durch, da du uns und dir selbst viel Ärger ersparen kannst, wenn du dich genauestens informierst.

Zuallererst ist es wichtig zu begreifen, dass die Studierendenschaften in Dresden im Zuge der Erweiterung des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets einen Vertragspartner mehr bekommen haben. Während bisher alle Regelungen innerhalb des VVO einheitlich waren, ist es nun so, dass man als Nutzer des Semestertickets unterscheiden muss zwischen dem Semesterticket innerhalb des VVO und dem Semesterticket für den SPNV in Sachsen. Die Regelungen zum VVO- Ticket findet ihr weiter unten. Die Regelungen zum SPNV- Sachsen- Ticket findet ihr im folgenden Text.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für die Erweiterung des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets inzwischen schon der Name sachsenweites Semesterticket durchgesetzt. Bitte achtet darauf, dass nicht einfach die Nutzungsbestimmungen des Tickets innerhalb des VVO auf ganz Sachsen übertragen wurden, sondern dass es sich bei der Erweiterung lediglich um die Nutzung in Nahverkehrszügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb Sachsens handelt. Die bedeutet also, dass das Ticket nicht in Straßenbahnen und Bussen außerhalb des VVO gilt. Das Ticket kann also nicht in Leipzig, Zwickau oder Chemnitz im ÖPNV genutzt werden, sondern nur für die Fahrt mit dem Zug von Dresden nach Leipzig, Zwickau oder Chemnitz (oder eben zu anderen Zielen in Sachsen).

Die Regelungen zur Fahrradmitnahme innerhalb des VVO sind nach wie vor unverändert, beachtet aber bitte, dass diese Regelungen keine Gültigkeit für das sachsenweite Semesterticket haben. Außerhalb des VVO benötigt ihr für die Fahrradmitnahme eine gesonderte Fahrradkarte.

Ab dem 01.10.2010 kannst du dein Semesterticket für Fahrten mit dem Regionalverkehr innerhalb Sachsens nutzen. Dabei ist das Ticket jeweils bis zum letzten Halt des jeweiligen Zuges innerhalb Sachsens gültig. Kleinbahnen (Schmalspurbahnen) mit Ausnahme der Döllnitzbahn und Züge des Fernverkehrs, die innerhalb Sachsens verkehren (ICE, IC sowie Interconnex und Vogtlandexpress) können mit dem neuen Ticket nicht genutzt werden. Eine Streckenkarte findest du hier.

  • Das Semesterticket gilt zusätzlich zu allen Verkehrsmitteln im VVO-Gebiet in den Nahverkehrszügen folgender Verkehrsunternehmen bis zum letzten Haltebahnhof in Sachsen:
    • Deutschen Bahn AG (DB AG): S, RB, RE, IRE
    • Vogtlandbahn GmbH: VBG
    • Veolia Verkehr Regio Ost GmbH, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH: MRB
    • Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH: FEG
    • Ostdeutschen Eisenbahn GmbH: OE
    • Sächsisch-Böhmische-Eisenbahngesellschaft mbH: SBE*
    • City-Bahn Chemnitz GmbH: CB
    • Döllnitzbahn GmbH

         * ab 12.12.2010 Betreiber Vogtlandbahn

  • Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb Sachsens sind grundsätzlich Fahrscheine des jeweiligen Verkehrsunternehmens bis/ab dem letzten Haltebahnhof in Sachsen zu lösen.
  • Eine Nutzung bzw. Aufwertung des Semesterticket auf Züge des Fernverkehrs (bspw. IC/EC, ICE oder InterConnex) ist nicht möglich.
  • Das Semesterticket gilt nicht auf schienengebundenen Sonderverkehrsmitteln,  mit Ausnahme der Döllnitzbahn.
  • Die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen außerhalb des VVO ist nicht möglich. 

 

Anschlussfahrten innerhalb des MDV

  • Achtung bei Anschlussfahrten im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) außerhalb Sachsens (bspw. Halle). Da der MDV mehrere Bundesländer umfasst und die Bahn innerhalb eines Verkehrsverbundes keine Fahrscheine nach DB-Streckentarif verkaufen darf, sollte für eine durchgängige Zugnutzung ein MDV-Ticket bereits beim letzten Umsteigebahnhof in Leipzig entwertet werden. Dieses MDV-Ticket muss eine Gültigkeit für die gesamte Strecke vom Entwertungsort bis zum Zielort im MDV besitzen.
  • Das Semesterticket gilt im MDV nur bis zum letzten Haltepunkt (Flughafen Leipzig/Halle bzw. Großkugel) in Sachsen. Dort muss spätestens ein MDV-Ticket entwertet werden. Da ein Entwerten in den Zügen nicht möglich ist, besteht bei der Ausnutzung der gesamten Fahrtberechtigung bis zum letzten Haltebahnhof in Sachsen keine (realistische) Möglichkeit zur durchgängigen Nutzung eines Zuges über die Landesgrenze hinweg. (Für nicht entwertete Fahrscheine wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld von derzeit 40 Euro erhoben.)

 

Kombination von Semesterticket und Länderticket:

Eine Kombination von Semesterticket und Länderticket ist nur in folgenden Fällen zulässig: 

  • mit Berlin-Brandenburg-Ticket:        in Richtung Cottbus/Berlin bei Nutzung RE 18
  • mit Sachsen-, Sachsen-Anhalt-,       ab Ende des Geltungsbereiches des Semester-Thüringenticket:                              ticket in Richtung Sachsen-Anhalt bzw.Thüringen
  • Eine direkte Kombination mit dem Bayern-Ticket ist nicht möglich, da das Semesterticket nur bis zum letzten Halt in Sachsen (Plauen) gültig ist. Du benötigst also ab Plauen einen Fahrschein bis zum ersten Halt (Bahnhof Hof) in Bayern. Ab dort kann dann das Bayernticket genutzt werden.

 

Transitstrecken:

  • Das Semesterticket gilt im Transitverkehr auch auf folgenden Strecken außerhalb Sachsen:
    • KBS 530:   gilt in Thüringen nur im Transitverkehr zwischen den Haltepunkten Crimmitschau bzw. Meerane und Regis-Breitingen
    • KBS 228:   gilt in Brandenburg nur im Transitverkehr zwischen den Haltepunkten Beilrode und Ruhland.
  • Bei einem Zustieg innerhalb der Transitstrecken ist eine Fahrkarte bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltepunkt des Geltungsbereiches zu lösen.

 

Sonderkündigungsrechte für bestehende Zeitkartenverträge

  • Abo-Monats- und Jahreskarten für SPNV-Strecken in Sachsen und Tarifzonen des VVO können vom 1. September bis zum 10. Oktober gemäß einem Sonderkündigungsrecht bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Jahreskarten werden anteilig zurückerstattet.
  • Für BahnCards besteht kein Sonderkündigungsrecht, da diese von der DB Fernverkehr verkauft werden.

 

Das Semesterticket gilt innerhalb des VVO wie folgt :

  • In allen Nahverkehrsmitteln (d.h. Nahverkehrszug, S-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre), die den VVO-Tarif anerkennen, d.h. in allen auf dem Liniennetzplan mit integrierten Tarifzonenplan des VVO nicht mit einem * gekennzeichneten Linien bzw. Linienabschnitten.
  • In den Sonderverkehrsmitteln (Bergbahnen, Schmalspurbahnen, Kirnitschtalbahn, Stadtrundfahrt Meißen) gilt das Semesterticket nicht. Hier gibt es Sonderregelungen für Anwohner.
  • Ein Fahrrad kann in den Nahverkehrsmitteln zu den folgend aufgeführten Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:
  • Fähren zum VVO-Tarif: täglich ganztägig
  • Busse und Straßenbahnen: Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 4 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig 
  • Nahverkehrszüge und S-Bahnen: Montag bis Freitag 19.00 - 04.00 Uhr, nicht an Wochenenden und Feiertagen
  • Für die Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt die Fahrradmitnahmeregelung gemäß VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 3) wie für Tageskarten (1 Tarifzone ermäßigter Einzelfahrschein der PS 1, ab 2 Tarifzonen ermäßigter Einzelfahrschein der PS 2, jeweils gültig am Tag der Entwertung bis 4 Uhr Folgetag). Für die häufige Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten wird die Nutzung der Fahrradmonatskarte Verbundraum empfohlen, welche bei den Verkehrsunternehmen im VVO erhältlich ist.
     

Der Studentenausweis gilt mit einem gültigen Personaldokument als Fahrschein. Ausländische Studierende können sich als Berechtigungsnachweis im Service-Büro des StuRa eine Kundenkarte ausstellen lassen. Hierfür bitte Pass und ein aktuelles Passbild mitbringen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter in den Servicezentren (Reisezentrum am Hauptbahnhof, bzw. bei der DVB) der Verkehrsunternehmen, die VVO-Hotline (0351) 852 65 55, der DVB-Service (0351) 857 10 11 und der Referent Semesterticket des StuRa per E-Mail zur Verfügung.

Informationen des VVO zum Semesterticket:

 

Bezahlung und Rückerstattung des Semesterticktes

Das Semesterticket muss von jedem eingeschriebenen Direktstudenten der TU Dresden gekauft werden. Ausnahmen hierzu regelt die Beitragsordnung.

Beurlaubte Studenten und  Nebenhörer bezahlen von vornherein kein Semesterticket. Der Nachkauf ist aber im Service-Büro des Studentenrates möglich (Imma-Bescheinigung/Studentenausweis und Geld mitbringen). Für Gasthörer und Fernstudenten ist kein Nachkauf des Semestertickets möglich.

In folgenden Fällen können Studenten auf Antrag (getrennt für das SS bzw. für das WS) an den Studentenrat den Semesterticketbeitrag zurück erhalten. Genaue Infos erhaltet Ihr auch im

Rückerstattungs-Leitfaden

  • behinderte Studenten im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke gem. Schwerbehindertengesetz oder mit anderweitig nachgewiesener Behinderung, die die Nutzung des Semestertickets verhindert,
  • Ableistung eines Praktikums oder sonstige studienbegleitende Anstellung während des Semesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets,
  • Erstellung der Diplomarbeit bzw. sonstiger Abschlussarbeit studienbedingt während des Semesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets,
  • Rücktritt vom Studienplatz,
  • nachträgliche Beurlaubung im laufenden Semester,
  • Promotion während des Semesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets,
  • studienbedingter Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung,
  • Ex- oder Immatrikulation im laufenden Semester.

Solltest du im Semester ex- oder immatrikuliert werden oder einer der obigen Gründe für einen Teil des Semesters gelten, kann eine anteilige Rückerstattung erfolgen. Eine Erstattung findet grundsätzlich erst ab Eingang des Antrages (inkl. Studentenausweis) statt. Der Antrag sollte immer rechtzeitig, also vor "Eintreten des Grundes" bei uns vorliegen.

Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich!

Die Anträge selbst gibt es im Studentenrat oder zum herunterladen als PDF. Rückerstattungsanträge können natürlich auch formlos gestellt werden.