Semesterticket

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+++ Ab 1. April 2024 (ab Sommersemester 2024) ist das Semesterticket deutschlandweit gültig! +++
+++ Starting April 1st 2024 (from summer term 2024) the semester ticket is valid throughout Germany! +++

Allgemeine Informationen

Das Semesterticket besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die ineinander greifen und zusammen dein Semesterticket bilden.

In wenigen Sätzen zusammengefasst gilt das Semesterticket:

  • In gesamt Sachsen in den Zügen des Regionalverkehrs (S, RE, RB)
  • Im Gebiet des Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) zusätzlich in den Bussen, Straßenbahnen, Fähren sowie den Zügen des Regionalverkehrs (S, RE, RB)
  • Außerdem könnt ihr die Leihräder von nextbike (in Dresden als gelbe Räder der Marke MOBIbike) deutschlandweit für 30 Minuten pro Ausleihe gratis nutzen.
  • Zusätzlich kann freiwillig auch ein Semesterticket-Upgrade erworben werden, womit du neben dem Semesterticket auch ein Deutschlandticket erwerben kannst.

Die genauen Regelungen für die einzelnen Bestandteile findet ihr unter dem jeweiligen Absatz:

Eure Campuscard gilt als Semesterticket. Das Ticket ist dort als eTicket hinterlegt und kann von Geräten des Zugpersonals und den Terminals in Bussen eingescannt werden.

Als gültiges Semesterticket gilt nur als physische Karte und nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument. Ausländische Studierende können sich als Berechtigungsnachweis im Servicebüro des StuRa eine Kundenkarte ausstellen lassen. Hierfür bitte Pass und ein aktuelles Passbild mitbringen.

Verhandelt wird dieses Ticket vom Referat Mobilität. Dieses informiert dich auch über

Bei Fragen, Hinweisen und Problemen bei Nichtanerkennung von hier aufgeführte Regelungen durch Zugbegleiter (ein Klassiker ist die Fahrradmitnahme zwischen Dresden und Leipzig) kannst du dich zur Klärung an den Referenten Mobilität wenden.

Habt ihr konkrete Anregungen zum Semesterticket? Teilt uns gern euer Feedback zu MOBIbike, VVO, SPNV in Sachsen und dem VMS mit unter: feedback-semesterticket@stura.tu-dresden.de

+++ Übersicht zu Fahrgastrechten & Kundengarantien mit dem Semesterticket +++

 

Verlust und Beschädigung der Campuscard

Bei Verlust kann die Campuscard unter https://campuscard.tu-dresden.de/ gesperrt und eine neue Karte beantragt werden.

 

Genereller Hinweis auf Grund der zahlreichen Nachfragen:

Das Ticket gilt ausschließlich für Studierende der TU Dresden und die Studierenden der anderen beteiligten Dresdner Hochschulen. Studierende anderer Hochschulen sind nicht zum Kauf des Semestertickets berechtigt. Nebenhörer können das Ticket im Nachkauf erwerben, Gasthörer erhalten kein Ticket. Infos zum Studium oder der Immatrikulation beantwortet z. B. das ServiceCenterStudium.

 


Regelungen zum VVO-Ticket :

Gültigkeit:

Weitere Bestimmungen:

  • Das Ticket gilt zusätzlich im jeweiligen Sonderverkehrsmittel, wenn du deinen Wohnsitz im Umkreis von 800 Metern zur jeweiligen Zugangsstelle (bei den Bergbahnen gilt dies nur für die Bergstation, bei der Lößnitzgrundbahn für alle Stationen außer Radebeul Ost, bei der Weißeritztalbahn für alle Stationen außer Freital-Hainsberg) nachweist. Der Nachweis kann nur mittels einer besonderen Bescheinigung des jeweiligen betreibenden Unternehmens gegenüber dem Kontrollpersonal erbracht werden.
  • Das Semesterticket gilt nicht in Anrufsammeltaxen. Der Unterschied zum ALITA und ALB wird hier erkärt.
  • Das Ticket gilt nicht nicht auf Linien, die im VVO-Liniennetzplan in der jeweils gültigen Fassung mit einem " * " gekennzeichnet bzw. "grau" oder "hellgrün" dargestellt sind.
  • Das Ticket gilt zusätzlich auf folgenden Linien:
Oberottendorf Bischofswerda 264
Hohwald, Hohwaldschänke Steinigtwolmsdorf 267
Mohorn Hetzdorf 333
Grillenburg Naundorf, Wendeplatz 363
Meila Döbeln 416
Außig Mühlberg 433
Jacobsthal Mühlberg 437
Caminau Königswartha 500/785
Hauswalde, Waldeingang Bischofswerda 520
Burkau Anbau Bischofswerda 535
Fichtenberg Mühlberg 536
Altenau Mühlberg 565
Schweinfurth Gröditz 575
Hoyerswerda Senftenberg 619
Senftenberg Lauta 620
Hermsdorf Königswartha 775
Uhyst Boxberg 776
Uhyst Rauden 776
Spreetal, Wohnlager II Vattenfall Schwarze Pumpe 779
Rachlau Königswartha 780
Naußlitz Königswartha 791
Ralbitz Königswartha 791
Zerre Spremberg 793
Spremberg Hoyerswerda 800
Bluno Sabrodt 886
Prösen Ost Elsterwerda-Biehla RB 31
Prösen West Elsterwerda RB 45
Ruhland Hosena RE 11 (ehem. S 4)
Ortrand Hosena RE 15
Ortrand Ruhland RE 18

Fahrrad- und Hundemitnahme:

  • Fähren zum VVO-Tarif: täglich ganztägig
  • Busse und Straßenbahnen: Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages,  Sa/So/Feiertage jeweils ganztägig 
  • Nahverkehrszüge (VVO): Montag bis Freitag 19.00 - 04.00 Uhr des Folgetages. An Wochenenden und Feiertagen ist keine kostenlose Mitnahme möglich. In diesen Zeiten ist die Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes nur mit dem Kauf einer zusätzlichen Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte möglich.

Kindermitnahme:

  • kostenlos bis zur Einschulung in Begleitung von Personen ab 6 Jahre
  • Von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag: ermäßigte Tickets

VVO-Kundengarantien:

  • z. B. Pünktlichkeitsgarantie: Bei Verspätung eines Zuges (S1, S2, S3 sowie RE3, RE15, RE18, RB30,  RB45, RE50, U28) von mindestens 15min am Zielbahnhof
  • Leistung: VVO 4er-Karte als Garantieticket, außer im Fall höherer Gewalt
  • Weitere Kundengarantien: Anschlussgarantie, Sauberkeitsgarantie, Informationsgarantie, Antwortgarantie

 


Regelungen zum SPNV-Ticket

+++ Das Semesterticket ist auch in den IC-Zügen bzw. RE17 zwischen Dresden Hbf und Chemnitz Hbf gültig +++

Gültigkeit:

Erläuterung:

  • Das Semesterticket gilt zusätzlich zu allen Verkehrsmitteln im VVO-Gebiet in den Nahverkehrszügen folgender Verkehrsunternehmen bis zum letzten Haltebahnhof in Sachsen:
    • Deutschen Bahn AG (DB AG): S, RB, RE (inklusive S-Bahn Mitteldeutschland)
    • Länderbahn GmbH (Vogtlandbahn, Trilex): VGB, TL, TLX
    • Transdev Regio Ost GmbH, Bayerische Oberlandbahn GmbH: MRB
    • Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH: FEG
    • Ostdeutschen Eisenbahn GmbH: OE
    • City-Bahn Chemnitz GmbH: CB (Die Linien C11, C13, C14, C15 auch als "Straßenbahn" innerhalb von Chemnitz)
    • Erfurter Bahn GmbH: EB, EBx
    • Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH: ABR
    • Döllnitzbahn GmbH
  • Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb Sachsens sind grundsätzlich Fahrscheine des jeweiligen Verkehrsunternehmens bis/ab dem letzten Haltebahnhof in Sachsen zu lösen. Fahrscheine des VBB sind auch in den Reisezentren Dresden Hbf und Dresden Neustadt erhältlich.
  • Das Semesterticket gilt zusätzlich zwischen Schkeuditz West und Großkugel.
  • Eine Nutzung bzw. Aufwertung des Semestertickets auf Züge des Fernverkehrs (bspw. IC/EC, ICE/RJ) ist nicht möglich.
  • Das Semesterticket gilt nicht auf schienengebundenen Sonderverkehrsmitteln, mit Ausnahme der Döllnitzbahn.
  • Die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen außerhalb des VVO ist nicht möglich.

Transitstrecken:

  • Das Semesterticket gilt auch auf folgenden Strecken außerhalb Sachsen:
    • KBS 530:   gilt in Thüringen zwischen den Haltepunkten Crimmitschau bzw. Meerane und Regis-Breitingen
    • KBS 228:   gilt in Brandenburg zwischen den Haltepunkten Beilrode und Elsterwerda-Biela bzw. Ruhland.
  • Diese ehemaligen Transitstrecken sind nun mit im Geltungsbereich enthalten. Du kannst also eine Fahrt in dem Streckenabschnitt beginnen oder beenden oder ihn durchfahren.

Fahrradmitnahme:

  • generell kostenpflichtig (Fahrradtageskarte Nahverkehr)
  • Regelungen innerhalb des VVO: siehe oben
  • kostenfrei:
    • im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV)
    • in den Zügen der Vogtlandbahn (VGB) (innerdeutsch)
    • in den Zügen der MRB außerhalb des VVO (also z.B. von Plauen(Vogtland) bis Freiberg)

Übergangsregelungen: Bei Fahrten von Montag bis Freitag 19:00 bis 04:00 Uhr in/aus Richtung Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) bzw. in/aus Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) bei Nutzung von Zügen der MRB ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. Außerhalb der kostenfreien Fahrradmitnahmezeit ist für die Relation VVO<>MDV oder VVO<>VMS und umgekehrt eine VVO-Fahrradkarte (z. B. Monatskarte, Tageskarte) ausreichend.

Beispiel 1: Möchtest du dein Fahrrad auf der Relation Dresden-Leipzig mitnehmen, so ist dies zwischen Dresden und Riesa zu den VVO Bedingungen möglich und zwischen Oschatz und Leipzig kostenlos. Für den Spalt zwischen Riesa und Oschatz ist mit dem Semesterticket Mo-Fr 19:00 bis 4:00 keine Fahrradkarte, beziehungsweise außerhalb dieser Zeiten nur eine VVO-Fahrradkarte nötig.

Beispiel 2: Möchtest du dein Fahrrad von Dresden nach Chemnitz mitnehmen, benötigst du zu den Zeiten der kostenlosen Fahrradmitnahme (Mo-Fr 19:00 - 4:00) im VVO kein weiteres Ticket. Zu den übrigen Zeiten genügt eine Fahrradkarte für den VVO (z. B. Monatskarte oder Tageskarte).

Kindermitnahme:

  • unter 6 Jahre: kostenlos
  • unter 15 Jahre: ermäßigte Fahrkarte

Kombination von Semesterticket und Ländertickets:

Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket  in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des SPNV-Semestertickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.

Angenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind:

  • Sachsen-Anhalt-Ticket
  • Thüringen-Ticket
  • Bayern-Ticket
  • Bayern-Ticket Nacht
  • Bayern-Böhmen-Ticket
  • Brandenburg-Berlin-Ticket
  • Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht

Sonderkündigungsrechte für bestehende Zeitkartenverträge:

  • Abo-Monats- und Jahreskarten für SPNV-Strecken in Sachsen und Tarifzonen des VVO können vom 1. September bis zum 10. Oktober gemäß einem Sonderkündigungsrecht bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Jahreskarten werden anteilig zurückerstattet.
  • Für BahnCards besteht kein Sonderkündigungsrecht, da diese von der DB Fernverkehr verkauft werden.

Fahrgastrechte:

Alle Infos zu den Fahrgastrechten findest du auf der DB-Seite. Ab einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten am Zielort können Züge des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, RJ) genutzt werden, um die Verspätung am Zielort zu reduzieren. In diesem Fall musst du zunächst ein Ticket für den Fernverkehr kaufen und erhältst dieses anschließend über die Fahrgastrechte erstattet. Bei der Entschädigung von Fahrten mit verspäteter Ankunft von mehr als 60 Minuten gilt das Semesterticket als Zeitkarte des Nahverkehrs, für eine Auszahlung müssen also mindestens drei Fälle eingereicht werden.

 


Semesterticket-Upgrade auf das Deutschlandticket:

 


Nachkauf des Semestertickets

Das Semesterticket muss von jedem eingeschriebenen Direktstudierende, der Mitglied in der Studierendenschaft der TU Dresden ist, gekauft werden. Ausnahmen hierzu regelt die Beitragsordnung.

Beurlaubte Studierende, Nebenhörer sowie Fernstudierende sind von der Zahlungspflicht des Semestertickets ausgenommen. Sie können dies allerdings bei der Immarikulation aktiv hinzuwählen. Ein Nachkauf des zunächst nicht-gewählten Tickets ist auch während des Semesters möglich.

Bei Nachkauf für das ganze Semester während des Rückmeldezeitraumes erfolgt die Bezahlung per Überweisung an das Immatrikulationsamt. Die Kontoverbindung findest du hier.

Bei einem Nachkauf nach der Rückmeldefrist ist der Betrag i. d. R. bar im Service-Büro zu zahlen. Wir schalten das Semesterticket auf der Campucard dann elektronisch frei, frühestens für den Folgetag.

Studierende des IHI Zittau finden hier Informationen zum Nachkauf des Semesterticket.
Für Gasthörer ist kein Nachkauf des Semestertickets möglich. 

 


Rückerstattung des Semestertickets

+++ Durch die Einführung der Campuscard muss der Studentenausweis nicht mehr eingeschickt und entwertet werden. Das Semesterticket auf der Campuscard kann von uns elektronisch gesperrt werden +++
 

In folgenden Fällen können Studierende auf Antrag an den Studierendenrat den Semesterticketbeitrag zurück erhalten. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich! Genaue Infos erhaltet Ihr auch im

Rückerstattungsleitfaden
Reimbursement guide (in English)
 

  • behinderte Studierende im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke gem. Schwerbehindertengesetz oder mit anderweitig nachgewiesener Behinderung, die die Nutzung des Semestertickets verhindert, (über Antrag via selma auch als Befreiung vor der Rückmeldung möglich!)
  • Ableistung eines Praktikums oder sonstige studienbegleitende Anstellung während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes,
  • Erstellung der Diplomarbeit bzw. sonstiger Abschlussarbeit studienbedingt während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes, Nachweis bitte mit konkreter Zeitangabe/Ortsangabe
  • nachträgliche Beurlaubung im laufenden Semester,
  • Promotion während des Semesters außerhalb des VVO-Verbundgebietes, Nachweis bitte mit konkreter Zeitangabe/Ortsangabe,
  • studienbedingter Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung,
  • Ex- oder Immatrikulation im laufenden Semester,
  • Entzug der Erlaubnis zum Führen von Fahrrädern (nur Fahrradverleihsystem-Anteil)
  • Doppelter Bezug des Semesterticketvertrags

Solltest du im Semester ex- oder immatrikuliert werden oder einer der obigen Gründe für einen Teil des Semesters gelten, kann eine anteilige Rückerstattung erfolgen. Eine Erstattung findet grundsätzlich erst ab Eingang des Antrages statt. Der Antrag sollte immer rechtzeitig, also vor "Eintreten des Grundes" bei uns vorliegen.

Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich!

Die Anträge selbst gibt es im Studierendenrat oder zum Herunterladen als pdf-Datei.


 

Sollten noch Fragen offen sein, wendet euch an den Referenten Mobilität.