Dresden-Studierende erhalten auch 2012 eine Umzugsbeihilfe...

... vorausgesetzt, sie ziehen in diesem Jahr von außerhalb in die sächsische Landeshauptstadt

Dresden-Studenten erhalten auch 2012 eine Umzugsbeihilfe. Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro bekommt, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb in die sächsische Landeshauptstadt zieht. Voraussetzung ist, dass man sich bis zum Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet hat und die Wohnsitznahme tatsächlich in der Zeit von Januar bis Dezember 2011 erfolgt ist.

Vom 2. Januar bis zum 30. März 2012 ist die Umzugsbeihilfe dann beim Studentenwerk Dresden persönlich zu beantragen. Sie wird nur auf ein Inlandskonto überwiesen. Die Regelung gilt für sieben Bildungseinrichtungen: die Technische Universität Dresden, die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), die Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden, die Hochschule für Bildende Künste Dresden, die Palucca-Schule Dresden - Hochschule für Tanz, die Hochschule für Kirchenmusik Dresden und die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH).

Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen möglich, an insgesamt zwölf Stellen im Stadtgebiet. Einen Überblick über alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten bietet ein aktualisierter Handzettel zum Thema Umzugsbeihilfe für Studenten. Er liegt kostenlos im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, in den Informationsstellen der Dresdner Rathäuser, Ortsämter und Bürgerbüros und in den örtlichen Verwaltungsstellen aus und kann auch im Internet heruntergeladen werden (siehe Link unten).

Seit Einführung der Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 kamen rund 41 000 Studenten in den Genuss der finanziellen Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die sächsische Landeshauptstadt möchte auch weiter das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe stimulieren. Die Ausgaben dafür helfen, die Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu stabilisieren. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden.
 

 

Quelle: dresden.de