Landesstudierendenvertretung: KSS Teil des bundesweiten Bündnis Solidarsemester 2020

Pressemitteilung der KSS

Im bundesweiten Bündnis Solidarsemester 2020 [1] hat sich die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) mit vielen Interessensvertretungen von Studierenden versammelt, um Forderungen aus studentischer Perspektive aufzustellen. „Das bundesweite Bündnis wird von sehr vielen verschiedenen Studierendenvertretungen getragen und hat einen umfangreichen Forderungskatalog ausgearbeitet, den die KSS als Teil des Bündnisses vollumfänglich unterstützt. Zur Umsetzung der Forderungen sind die Fachbereiche, die Hochschulen, aber vor allem auch eine entschlossen agierende Landesregierung gefragt. Sie müssen die Studierenden einbeziehen und alle gemeinsam Lösungen finden.” so Paul Senf Sprecher der KSS.

Ein Hauptproblem ist die finanzielle Absicherung der Studierenden. Durch wegfallende Einkommen geraten die Studierenden in Existenznöte und werden im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik nicht aufgefangen. “Entstehende Studienverzögerungen müssen bei der Förderungshöchstdauer im BAföG berücksichtigt werden. Für Studierende, die keinen BAföG-Anspruch haben, ist unbürokratische Soforthilfe notwendig. Wenn während der Corona-Krise die finanzielle Lebensgrundlage wegfällt muss auch Studierenden ein Anrecht auf die Sozialleistungen des SGB II (ALG II) gewährt werden.” erklärt Lukas Eichinger, ebenfalls Sprecher der KSS.

Doch Problemlagen ergeben sich auch in der Semestergestaltung. Hochschulen sind nicht auf eine flächendeckende Umstellung ihrer Lehre und ein digitales Studium vorbereitet. Hinzu kommt, dass adäquate technische Ausstattung, gute Internetanbindung sowie ein geeignetes Lernumfeld nicht bei allen Studierenden vorausgesetzt werden kann. Senf dazu: “Das Semester darf nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Alle Prüfungsfristen und automatischen Nichtbestehensregelungen sind auszusetzen und um mindestens ein Semester zu verlängern. Prüfungsversuche sind als Freiversuche zu werten, das heißt zum Beispiel eine Wiederholung zur Notenverbesserung muss möglich sein.”

[1] https://solidarsemester.de/

Quelle: https://www.kss-sachsen.de/pm_11_20