Entlastungen für Studierende 2022

Die Kosten für Energie, Strom und Lebenshaltung steigen und das merken besonders wir Studis. Wir haben euch deshalb die Entlastungen 2022 für Studierende zusammengefasst (Stand 02.11.2022):
 

Energie- & Heizkosten: 
  • Heizkostenzuschuss 1 (230 / 280 Euro): für Menschen, die BAföG / Wohngeld mindestens einen Monat zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen haben. Die Zahlung erfolgt automatisch.
  • Heizkostenzuschuss 2 (345 / 415 Euro): für Menschen, die BAföG/ Wohngeld mindestens einen Monat zwischen September und Dezember 2022 erhalten haben und nicht bei den Eltern wohnen. Auszahlung vermutlich ab Anfang 2023 - ohne extra Antrag.
  • Energiepreispauschale (300 Euro): Erwerbstätige Studierende mit Steuerklasse 1-5 oder Minijobber erhielten im September 22 einmalig eine Pauschale über den (ersten) Arbeitgeber, wenn sie am 01. September beschäftigt waren. Ihr musstet den Arbeitgeber mit diesem Formular darauf hinweisen, dass er euer erster Arbeitgeber ist und verpflichet ist, die Pauschale auszuzahlen. 
    Wart ihr zwar in 2022 berufstätig, aber nicht am 01. September angestellt, bekommt ihr das Geld über die Einkommenssteuererklärung. 
    Die genaue Umsetzung und Sonderfälle könnt ihr hier nachlesen.
  • Heizkostenzuschuss 3 (200 Euro): Alle Studierende sollen einen (weiteren) Heizkostenzuschuss erhalten. Wann und über welchen Weg ist aktuell noch in der Klärung (3. Entlastungspaket).
  • EEG-Umlage entfällt ab 01. Juli, dies führt zu Abmilderung der Anhebung bei Stromkosten. Ca. 35 € für einen durchschnittlichen 1-Personen-Haushalt.
  • "Strompreisbremse" (noch nicht beschlossen): Es zeichnet sich ab, dass für einen bestimmten Verbrauch (80% des Vorjahresverbrauchs) der Strompreis auf 40 cent "gedeckelt" werden soll. Über die Umsetzung und das passende Gesetz wird noch debattiert.
  • "Gaspreisbremse" (noch nicht beschlossen): Voraussichtlich wird die Dezember-Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden übernommen. Außerdem sollen ab Januar 2023 die Kosten von Energie höher als 12 cent/kWh Gas (Fernwärme 9,5 cent) für 80% des Vorjahresverbrauchs vom Bund übernommen werden. Über die Umsetzung und das passende Gesetz wird noch debattiert.
 
9-Euro-Ticket & Kindergeldbonus:
  • 9-Euro-Ticket: Bundesweit von Juni bis August 2022 gültig. Verminderung der Semestertickets an der TU Dresden um 68,10 €. Die Rückzahlung könnt ihr bis Dezember 2022 hier beantragen.
  • Kindergeldbonus: für Kindergeld beziehende Studierende bis 25 und studierende Eltern für ihre Kinder. Die Auszahlung war im Juli 2022 an alle, die im Juli Kindergeld beziehen. Einmalzahlung für Empfänger:innen von Sozialleistungen in Höhe von 100 Euro.
     
Erhöhungen BAföG/ Steuergrundfreibetrag/ Minijobgrenze/ Werbungskostenpauschale:
  • BAföG-Novellen 27+28: ab 1.10.2022 gibt es eine Anhebung der Elternfreibeträge (20,75%), der Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie der Altersgrenze (auf 45). Das BAföG bekommt außerdem einen Notfallmechanismus, der BAföG-Darlehen für alle Studierenden ermöglicht, wenn der Bund eine nationale Notlage feststellt.
  • Minijobgrenze: von 450 Euro auf 520 Euro ab 1.10.2022, ebenso die Zuverdienstgrenze beim BAföG.
  • Der Mindestlohn steigt ab 01.10.2022 für alle Jobs (außer Pflichtpraktika) auf 12 €/h.
  • Steuerliche Verbesserungen: Erhöhung Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auf 1200 Euro und Erhöhung des Steuergrundfreibetrag auf 10.347 Euro/ Kalenderjahr, rückwirkend ab 1.1.2022.
 
Ihr wisst das natürlich alles selbst, aber dennoch möchten wir dringend an euch appellieren: Legt das Ersparte/die Boni möglichst zurück für die kommenden Nebenkostennachzahlungen oder -abschläge. Momentan wissen wir noch nicht, ob weitere Entlastungen kommen, aber wir setzen uns selbstverständlich dafür ein.
Auch ihr könnt etwas dafür tun, dass Studierende mehr politische Aufmerksamkeit bekommen: Schreibt euren Bundestagsabgeordneten und den Ministerien, schildert eure (finanzielle) Situation und eure Nöte. Nur so kann Politik den Blick mehr auf Studierende richten.