Antrag S/2010-016e

Antragsnummer: 
S/2010-016e
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Satzungsänderung 16e
Antrag: 

 

Alt                                                                                                    Neu

Satzung § 15 (4) Nimmt eine Vertreterin an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teil, ruht ihr Mandat für die Zeit ihrer weiteren Abwesenheit. Ruhende Mandate weiterer Vertreterinnen werden wie Nichtentsendungen nach Abs.3 behandelt.

 

 

Satzung § 20 (1)Der StuRa ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder ist.

GrO § 15 (4) Nimmt eine Vertreterin an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teil, ruht ihr Mandat für die Zeit ihrer weiteren Abwesenheit. Ruhende Mandate weiterer Vertreterinnen werden wie Nichtentsendungen nach Abs.3 behandelt. Mitglieder, deren Mandat ruht, besitzen kein aktives Stimmrecht.

 

GrO §20 (1) Der StuRa ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder mit aktiven Stimmrecht anwesend ist.“

Status: 
wartend