Antrag S/2011-122

Antragsnummer: 
S/2011-122
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
Geschäftsbereich Inneres
Antragstitel: 
Änderung der Beitragsordnung in § 2
Antrag: 

Der Studentenrat möge Wirkung zum 01.04.2012 folgende Änderung von § 2

der Beitragsordnung der Studentenschaft der TU Dresden beschließen:

 

 

§ 2 (1)

Der Beitrag beträgt 149,80 Euro und ist für folgende Zwecke bestimmt:

1. Für den StuRa 3,70 Euro

2. Für die Fachschaften 0,90 Euro

3. Für das Semesterticket 145,20 Euro

§ 2 (2)

Der StuRa zahlt aus der Summe der für ihn bestimmten Mittel jeder Fachschaft einen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro.

§ 2 (3)

Die Regelungen der §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 2 S. 2 der Finanzordnung bleiben unberührt.

 

Der Vertreter des FSR Jura stellt seine Änderungsanträge vor.

Jura 1:

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Der Studentenrat möge Wirkung zum 01.04.2012 folgende Änderung von § 2

der Beitragsordnung der Studentenschaft der TU Dresden beschließen:

 

 

§ 2 (1)

Der Beitrag beträgt 149,80 Euro und ist für folgende Zwecke bestimmt:

1. Für den StuRa 4,60 Euro

2. Für die Fachschaften 1,00 Euro

3. Für das Semesterticket 145,20 Euro

§ 2 (2)

Der StuRa zahlt aus der Summe der für ihn bestimmten Mittel jeder Fachschaft einen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro.

§ 2 (3)

Die Regelungen der §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 2 S. 2 der Finanzordnung bleiben unberührt.

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Jura 2:

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Der Studentenrat möge Wirkung zum 01.04.2012 folgende Änderung von § 2

der Beitragsordnung der Studentenschaft der TU Dresden beschließen:

 

 

§ 2 (1)

Der Beitrag beträgt 149,80 Euro und ist für folgende Zwecke bestimmt:

1. Für den StuRa 4,10 Euro

2. Für die Fachschaften 1,50 Euro

3. Für das Semesterticket 145,20 Euro

§ 2 (2)

Der StuRa zahlt aus der Summe der für ihn bestimmten Mittel jeder Fachschaft einen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro.

§ 2 (3)

Die Regelungen der §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 2 S. 2 der Finanzordnung bleiben unberührt.

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Beschlussdatum: 
8. Dezember 2011
Status: 
angenommen