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Antrag S/2013-006
Der StuRa möge beschließen: Die Grundordnung wird wie folgt geändert:
§ 6 "Gliederung" wird ergänzt um "23. IHI Zittau 'Studierendenschaft IHI'"
§18 "Stimmrechte" wird ergänzt um Abs. (3) "Ausnahme hiervon ist die Fachschaft IHI Zittau. Sie kann eine Stellvertreterin ihrer entsandten Vertreterin ernennen. Dieser Absatz tritt außer Kraft, wenn die Fachschaft IHI Zittau mehr als eine
Vertreterin entsenden darf oder ihr Sitz nicht mehr in Zittau ist."
ÄA: Ergänze im § 33 Abs. 2 [Übergangsbestimmungen]:
„Der von der Studentenschaft IHI Zittau gewählte Studentenrat nimmt kommissarisch bis zu den nächsten Wahlen der Studierendenvertretung am IHI Zittau die Rechte und Pflichten der Fachschaft IHI Zittau wahr.“
ÄA vom Antragsteller übernommen.
ÄA: § 18 Abs. 2 und 3 werden wie folgt geändert:
„Ausnahme von Abs. 1 ist [...]“
ÄA vom Antragsteller übernommen.
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