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Antrag S/2013-057
Der Studentenrat der TU Dresden beschließt, dass die Themen und Beiträge, die über verschiedenste Kanäle der
Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Facebook-Auftritt, Twitter usw.) nach außen getragen werden, entweder zum Kerngeschäft der studentischen Selbstverwaltung gehören (Information über Service, Angebote, Beratungen, Semesterticket, Sitzungstermine des Studentenrates) oder aber es einen gesonderten Beschluss gibt, dass man eine bestimmte Gruppe
oder Veranstaltung unterstützt, die dann natürlich auch beworben werden darf. Eindeutig nicht beworben oder veröffentlicht werden dürfen beispielsweise Veranstaltungen, Artikel oder politische Ideen, solange sie nicht Teil eines Beschlusses unseres Gremiums sind.
ÄA: Ergänze: "unseres Gremiums oder der Geschäftsführung"
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