Antrag S/2013-070

Antragsnummer: 
S/2013-070
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Felix Walter
Referat/Organisation: 
GF Finanzen
Antragstitel: 
Nutzungsgebühren für den Materialverleih
Antrag: 

Der StuRa möge beschließen ab dem 01.10.2013 bei dem Verleih von Material ohne Nutzungsgebühr an Privatpersonen, welche nicht Mitglied der verfassten Studierendenschaft sind, eine pauschale Nutzungsgebühr von 5,- Euro* je ausgeliehenem Gegenstand zu erheben. Für Material für das auch Mitglieder der verfassten Studierendenschaft eine Nutzungsgebühr entrichten müssen, wird von Nichtmitgliedern die doppelte Nutzungsgebühr erhoben. Eine Abweichung von diesem Beschluss ist im Einzelfall auf Beschluss des StuRa oder dessen Geschäftsführung möglich. Über diesen Beschluss hinaus werden Kautionen und Nutzungsgebühren primär von der Geschäftsführung des StuRa festgelegt.
Von diesem Beschluss sind Ausleihen, welche zum heutigen Tage bereits vereinbart sind, ausdrücklich nicht betroffen.

ÄA: Eine pauschale Nutzungsgebühr je Ausleihe zu erheben, diese beträgt mindestens den StuRa Semesterbeitrag, kann aber von der GF erhöht werden.

Beschlussdatum: 
26. September 2013
Status: 
geändert angenommen