Mensa // Login // Mailzugang
Antrag S/2013-087
Der StuRa möge beschließen die §§ 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 wie folgt zu ändern:
ALT:
§ 2 (3) Der Austritt ist schriftlich durch das Austrittsformular gegenüber dem Studentenrat zu erklären.
§ 3 (2) Der Eintritt ist schriftlich durch das Eintrittsformular gegenüber dem Studentenrat zu erklären.
NEU:
§ 2 (3) Der Austritt ist schriftlich durch das Austrittsformular unter Vorlage einer für das laufende Semester gültigen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) gegenüber dem Studentenrat zu erklären.
§ 3 (2) Der Eintritt ist schriftlich durch das Eintrittsformular unter Vorlage einer für das laufende Semester gültigen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) gegenüber dem Studentenrat zu
erklären.
Es wurde vergessen den Antrag rechtzeitig abzuhängen, weswegen die Abstimmung für ungültig erklärt wurde.
- Anmelden um Kommentare zu schreiben