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Online-Wahl
Zu den Wahlen der Universitätsgremien 2025 wurden neben der Urnenwahl (am Wahlstand) auch online über eine Plattform der Firma Polyas durchgeführt. Gemäß Wahlordnung ist das nur mit der Version “Polyas CORE 2” möglich. Der Studierendenrat hat sich zu dieser Plattform verschiedene Meinungen eingeholt. Einige Sachverständige und Studierende haben schwerwiegende Sicherheitsbedenken geäußert. Zudem hat ein Besuch bei dem Softwarehersteller statt gefunden, welcher weitere Fragen zum Sicherheitsmanagement aufgeworfen hat. Die studentisch organisierten FSR-Wahlen sind daher weiter als Urnenwahl und per Brief möglich.
Die Gründe, aus denen wir Onlinewahlen derzeit ablehnen, sind, folgende:
Allgemeine Probleme
Onlinewahlen umfassen Prozesse, die für Laien nicht durchschaubar sind. Auch für versierte Nutzende sind die Systeme oftmals schwer zu überprüfen.
Würden Onlinewahlen in dieser Form für den Bundestag eingesetzt werden, wären sie verfassungswidrig, da sie nicht ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sind.
Würden wir hier verschiedene Standards ansetzen, würden also damit Wahlen „zweiter Klasse“ einführen.
Selbst wenn die Software sicher ist, kann es sein, dass die Geräte der Wählenden nicht geeignet sind. Sie können mit veralteter Software laufen bzw. tatsächlich mit Schadware infiziert sein.
Probleme bzgl. Polyas
Polyas hat den Quellcode ihrer Software nicht veröffentlicht. Es werden Einsichten in den Quellcode angeboten, allerdings muss man hierfür in Person nach Kassel zu deren Standort reisen, was bisher nur eine Gruppe von der TU Dresden getan hat.
Einzelne Wählende können keinen Nachweis erhalten, dass die Stimme eingegangen ist. Das ist nur für andere Versionen der Software möglich, die jedoch nicht von der TU Dresden bei dieser Wahl eingesetzt werden.
Probleme bei der Umsetzung an der Uni
Wird Polyas wie angekündigt an der Universität eingesetzt, gibt es besondere Probleme.
Es gibt einzelne kleine Fachschaften, welche sozusagen besonders kleine „Wahllokale“ bilden. Gibt es hier eine kleine Wahlbeteiligung, kann die Anonymität der Stimmen nur teilweise gewährleistet werden.
Bei den analogen Wahlverfahren wurden die Stimmen dieser Lokale zusammen mit den Stimmen anderer Lokale ausgewertet.
Weiterhin wird als Grund für die Einführung von Onlinewahlen, eine Minderung von Kosten und eine Steigerung der Wahlbeteiligung angegeben.
Die Kosten der Wahl werden nur gemindert, wenn der Anteil an Onlinewählenden relativ niedrig bleibt, da pro Wählenden abgerechnet wird.
Beispiele von anderen Unis zeigen, dass Onlinewahlen verschieden gut angenommen werden. Oftmals steigt die Wahlbeteiligung jedoch nur bei der ersten Wahl, die online durchgeführt wird.
Besuch bei dem Softwarehersteller
Auf Anregung von Studierenden der Hochschulgruppe Bits&Bäume, des Fachschaftsrates Informatik und des Studierendenrates fand im Januar 2026 ein Besuch bei dem Softwarehersteller, Polyas in Kassel statt. Dort gab es die Möglichkeit, sich Teile des Quellcodes und das Betriebskonzept von Polyas CORE 2 anzusehen und erklären zu lassen. Es haben sechs Studierende sowie Vertreter:innen der Universitätsverwaltung teilgenommen.
Die Studierenden haben den offenen Austausch sowie die Pseudonymisierung von Daten auf Seiten der Universität positiv hervorgehoben.
Vor allem die Umsetzung der Komponententrennung, sowie das Updatemanagement werden jedoch mit Skepsis betrachtet. So gelinge es Polyas entgegen des geforderten Sicherheitsprofils nicht, einen Single point of failure zu vermeiden.
Zu dem Besuch wurde ein Protokoll angefertigt und anschließend mit einer Stellungnahme von den teilnehmenden Studierenden beurteilt.
Unsere Standards
Allein für die studentischen Wahlen gibt es 24 Wahllokale mit jeweils mehreren Wahlhelfenden, die die Wahlen organisieren.
Schon weil die einzelnen Fachschaften die Wahlen mit Vier-Augen-Prinzip durchführen müssen, ist eine Manipulation erschwert.
Zusätzlich überprüft der Wahlausschuss laufend das Geschehen an den Wahlständen. Die meisten Städte führen selbst bei amtlichen Wahlen weniger Kontrollen durch. Wie auch bei den Wahlen, die von der Stadt organisiert werden, prüft der Wahlausschuss die Wahlunterlagen.
Mit einer Wahlbeteiligung von 17,5% ist die Wahlbeteiligung an der TU Dresden bereits verhältnismäßig hoch, auch verglichen mit Universitäten, die Onlinewahlen einsetzen.
Weitere Informationen
- Why Electronic Voting is a BAD Idea (Tom Scott)
- Stellungnahme des Studierendenrates
- Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
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