Umzugsbeihilfe 2019: Antragsfrist bis 15. Mai 2020 verlängert

Pressemitteilung der Stadt Dresden

Die Antragsfrist für die einmalige Studenten-Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro wird bis Freitag, 15. Mai 2020, verlängert. Außerdem ist aufgrund der Corona-Pandemie ein vereinfachtes Verfahren zugelassen. Dies bedeutet, dass Studierende, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, diesen jetzt noch schriftlich beim Studentenwerk Dresden einreichen können. Vorausgesetzt ist, dass sie sich im Jahr 2019, zwischen 1. Januar und 31. Dezember, erstmalig mit Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet haben und in einer der folgenden acht Bildungseinrichtungen immatrikuliert sind: der Technischen Universität Dresden, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, der Hochschule für Bildende Künste Dresden, der Palucca Hochschule für Tanz Dresden, der Hochschule für Kirchenmusik Dresden, der Evangelischen Hochschule Dresden oder der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden.

Das Antragsformular ist online verfügbar unter www.dresden.de/dienstleistungen, Suchbegriff Umzugsbeihilfe für Studenten. Es ist schriftlich mit einer Kopie der Meldebestätigung, einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung sowie einer Ausweiskopie beim Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden, einzusenden. Die Verpflichtung zur persönlichen Abgabe entfällt aufgrund der aktuellen Situation zur Kontaktvermeidung.
Bereits bei der Landeshauptstadt Dresden eingereichte Anträge für 2019 werden bearbeitet und müssen nicht noch einmal gestellt werden. Der Dresdner Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 5. März 2020 die Aufhebung der Studenten-Umzugsbeihilfe zum 1. Januar 2021 beschlossen und eine letztmalige Auszahlung für das Meldejahr 2019 festgelegt. Dresden führte die Umzugsbeihilfe für Studenten 2001 ein.

Quelle: https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/03/pm_136.php