FAQ: Semesterticket & Corona

Wir haben in der letzten Zeit einige Anfragen zum Thema Semesterticket und Corona bekommen. Uns ist bewusst, dass die Lehre das gesamte Semester über größtenteils online stattfindet. Die häufigsten Fragen haben wir hier für dich beantwortet.
 
  1. Bestehende Erstattungsmöglichkeiten
    Die bereits existierenden Möglichkeiten, das Semestericket zu erstatten, gelten weiterhin. So ist eine Erstattung z.B. bei einem Praktikum bei einem Unternehmen außerhalb des VVO oder bei einem Urlaubssemester möglich. Weitere Informationen dazu erhältst du auf der Seite zum Semesterticket sowie im Rückerstattungsleitfaden .
     
  2. Kein Bedarf wegen Online-Lehrveranstaltungen
    Eine Erstattung auf Grund überwiegender Online-Lehrveranstaltungen o.ä., ist leider nicht möglich. Wir sind dazu im Austausch mit den Verkehrsbetrieben, bisher konnte allerdings keine Lösung erreicht werden. Zum Einen sind wir an den Semesterticketvertrag und die Beitragsordnung der Studierenschaft gebunden, die ein Solidarmodell vorsehen und damit unabhängig von der individuellen Nutzung für ein sehr große Mehrheit eine günstige umweltfreundliche Mobilität ermöglichen. Ein Abweichung davon ist nur im Einvernehmen möglich. Zum Anderen sind die Verkehrsunternehmen selbst in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage und haben bisher keine Unterstützung durch die Politik erhalten [1]. (Update: Stand 03. Juni sind zumindest erste Hilfen für den ÖPNV angekündigt.) Wir sind aber weiterhin im Austausch und werden euch informieren, falls sich dahingehend etwas ergibt.
     
  3. Sonderfälle
    Wir sind uns natürlich dem Umstand bewusst, dass dies eine besondere Zeit für uns alle ist und uns in Situationen bringen, mit denen wir vor einiger Zeit nicht gerechnet haben. Wenn es also eine besondere Situation gibt, unter der du nicht in der Lage bist, das Ticket zu nutzen, kannst du dich bei uns melden und wir werden dann im Einzelfall entscheiden, ob eine Erstattung möglich ist.
     
  4. Nachkauf des Semestertickets
    Wenn du für dieses Semester ohne Semesterticket beurlaubt bist, bereits eine Erstattung beantragt hast o.ä. besteht die Möglichkeit das Ticket nachzukaufen.
     
  5. Finanzielle Notlagen
    Der StuRa setzt sich im Bündnis Solidarsemester u.a. für finanzielle Hilfen für Studierende ein, die durch Corona finanzielle Probleme haben. In Härtefällen übernimmt der StuRa auf Antrag den Semesterbeitrag. Das Studentenwerk bietet darüber hinaus Nothilfen und Studienkredite an. Wende dich daher gerne an die Beratung im StuRa oder an das Studentenwerk [2].
     

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