Kinderfreizeitbonus für Studis mit Kind im Wohngeldbezug

Ihr studiert, habt ein minderjähriges Kind (oder mehrere) und bezieht im August 2021 Wohngeld? Dann stellt JETZT euren Antrag auf den Kinderfreizeitbonus! 

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhalten Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR "Kinderfreizeitbonus" für jedes minderjährige Kind. Voraussetzung dafür ist der Bezug von Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Wohngeld. Solltet ihr Kinderzuschlag oder Leistungen der Grundsicherung (SGB II) erhalten, seid ihr der Familienkasse bereits bekannt und erhaltet den Bonus automatisch. Studis mit Kind, die nur Wohngeld oder ausschließlich Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) beziehen, müssen einen formlosen Antrag bei der regionalen Familienkasse stellen, um den Bonus zu erhalten. 

Die genauen Regelungen findet ihr hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Stellt den Antrag am besten zeitnah bei eurer zuständigen Familienkasse oder per Email an Kinderfreizeitbonus {at} arbeitsagentur.de. Ihr findet den Antrag hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf 

P.S. Der Kinderfreizeitbonus ist etwas anderes als der Kinderbonus, der im Mai 2021 an alle Eltern ausgezahlt wurde, die für ihre Kinder Kindergeld beziehen.

Fragen dazu könnt ihr bei eurer Familienkasse oder unter der Rufnummer 0800 4 5555 43 stellen.