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Antrag F/2013-061
An der Musikhochschule verortet bietet die Gruppe Musikstudenten an ihre Praxis durchzuführen. Besteht sei 2000 und seit 5 Jahren als gemeinnütziger Verein aktiv. Zwischen 60 und 70 Personen. 50% TU-Studierende, 20% Berufstätige und 30% Musikhochschule (wobei diese auch an der TU immatrikuliert, wenn sie Lehramt studieren) Es gibt einen allgemeinen Vorstand und einzelne Vorstände für die großen Instrumentengruppen. Finanzierung läuft über Beiträge (10 Euro Nicht-Erwerbstätige und 20 Euro Erwerbstäge) und Konzerteinnahmen sowie Fördergelder vom Studentenwerk. Die Ausgaben sind für Noten, Raummiete und GEMA. Aufwands-entschädigungen werden an den künstlerischen Leiter bezahlt. Er wird einmal im Jahr vom Orchester gewählt. Er ist nicht notwen-digerweise Vereinsmitglied. Man muss nicht Mitglied im Verein sein, um sich am Orchester beteiligen zu können. Allerdings muss genügend Platz sein, auch bei den speziellen Instrumentengruppen. Der Verein ist Mitglied im Bund deutscher Liebhaberorchester. Es besteht keine Weisungspflicht.
Abstimmung: 3 Ja, 1 Enthaltung, 0 Nein angenommen.
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