Mensa // Login // Mailzugang
Antrag F/2014-002
Der EHU e.V. möchte vom 22. - 25.05.2014 einen Austausch mit der im Exil befindlichen Europäischen Humanistischen Universität in Vilnius durchführen. An dem Austausch sollen 3 deutsche Dozenten und 20 deutsche Studierende teilnehmen. Für Studierende der TU Dresden sind 10 Plätze reserviert. Diese sind noch nicht vergeben und sollen nach Abschluss einer Bewerbungsfrist via Losverfahren vergeben werden. Die Gesamtkosten für diese 23 Personen belaufen sich für die 4 Tage (3 Nächte) in Vilnius auf 6878,- €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
An- und Abreisekosten für 20 Studierende und 3 Dozenten:
Flug Berlin-Vilnius-Berlin: 3450,- €
Bus DD-B-DD: 828,- €
Übernachtungskosten für 20 Studierende und 3 Dozenten:
3 Nächte im DZ gesamt: 1350,- €
3 Nächte im EZ gesamt: 450,- €
Inklusivverpflegung:
1 Abendessen für 40 Pers.: 800,- €
Die geplanten Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
Außenministerium von Litauen:
Für Reisekosten von 10 Studierenden + Übernachtungskosten von 23 Personen: 3660,- €
Dt. Botschaft in Litauen:
Für Reisekosten von 3 dt. Dozenten + Abendessen: 1358,- €
StuRa TUD:
Für Reisekosten von 10 Studierenden der TUD: 1860,- €
Bezogen auf die 10 Studierenden der TUD ergibt sich folgende Aufstellung:
Ausgaben:
200,- € Abendessen, 675,- € Übernachtung, 1860,- € An-/Abreise
Einnahmen:
200,- € Dt. Botschaft, 675,- Litauen, 1860,- € StuRa
Beantragt werden also 1860,- € StuRa-Förderung für die An- und Abreisekosten für 10 Studierende der TUD. Der Förderausschuss ist der Meinung, dass für eine Reise über 4 Tage nach Litauen ein Teilnehmerbeitrag vorgesehen werden kann, was in der bisherigen Aufstellung nicht der Fall ist.
Änderungsantrag: Der Förderausschuss schlägt einen Teilnehmerbeitrag i.H.v. 60,- € vor. Für den Fall, dass jemand diesen Beitrag nicht aufbringen kann, sollte die Möglichkeit der Reduzierung des Teilnehmerbeitrages gegeben sein. Es wird daher eine StuRa- Förderung i.H.v. 1300,- € vorgeschlagen. Davon sind 1260,- € als reguläre Förderung vorgesehen, und zusätzlich 40,- €, die ausschließlich für 1-2 eventuelle „Härtefälle“ verwendet werden dürfen (Reduzierung des Teilnehmerbreitrages um 1x 40,- € ODER um 2x 20,- €). Die Festlegung der „Härtefälle“ basiert auf der Annahme, dass jemand, der die 60,- € nicht aufbringen kann, explizit nachfragt, ob es eine Möglichkeit der Reduzierung des Teilnehmerbeitrages gibt.
Änderungsantrag wird vom Antragsteller übernommen.
Die neue Fördersumme beträgt somit max. 1300,- €. für 10 Studierende der TU Dresden. Reduziert sich die Anzahl der mitreisenden Studierenden der TU Dresden, reduziert sich äquivalent auch die Fördersumme des StuRa.
Beschlussfassung:
nach formeller Gegenrede mit mit 4/0/0 angenommen.
- Anmelden um Kommentare zu schreiben