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Antrag F/2014-024
Die Antragstellerin stellt die HSG vor:
richten sich nach der Satzung von AI Deutschland. etwa 50 aktive Mitglieder, davon 90 % Studenten der TU Dresden
Gelder kommen von AI oder Sponsoren bei größeren Veranstaltungen, Kooperationen mit anderen Vereinen Treffen sin d monatlich in Großgruppen, themenspezifische (vor allem regional gestufte) Gruppen treffen sich öfter
Wahlen finden auf den Treffen der Großgruppen statt
Entscheidungen zu Ausgaben: bei Veranstaltungen prinzipiell themenspezifische Gruppen als Planer die Initiativgeber, wie auch bei anderen Ausgaben anschließende Finanzverantwortliche und AI Deutschland zuständig, vor allem bei Prüfung der Satzungskonformität (bzgl. des Aufgabenprofils von AI)
Rechtsform AI Deutschland: Verein, aktive Mitgliedschaft bei Wahlen nur durch Vereinsmitgliedschaft und Zuordnung zu Untergruppe; Mitarbeit ohne Vereinsmitgliedschaft eigentlich möglich, aber Lehrgänge und Angebote für Mitglieder sind dann nicht nutzbar; Studenten als aktive Mitglieder sind aber von Mitgliedsbeitrag befreit
Ziel der Anerkennung: Wollen „Rechte und Pflichten der HSGs“ nachgehen, d.h. vor allem vermittels der Außenwirkung der HSGs bei hochschulöffentlichen Veranstaltungen
Beschlussfassung: ohne Gegenrede angenommen
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