Antrag F/2014-067

Antragsnummer: 
F/2014-067
Antragstyp: 
Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe
Referat/Organisation: 
Studentische Wasserwacht Dresden
Antragstitel: 
Anerkennung HSG
Antrag: 

Schon seit einigen Jahren anerkannte HSG. Es sind vorallem Studenten von der TU Dresden und der HTW. Von 90 momentanen Mitgliedern sind etwa 70 Studenten von der TUD. Aufgaben: Absicherung von Veranstaltungen an der Uni (z.B. Campuslauf 2013). Kenntnisse in Erste-Hilfe Situationen und Wasserrettung werden bei der HSG erworben. Studentische Wasserwacht sind Gemeinschaft im Kreisverband des roten Kreuzes. Mitgleid wird man durch Ausfüllen eines Mitgliedsantrages. Vorstand beschließt über Aufnahme. Mitgleidsbeitrag ist 25€ pro Semester. Weiterbildgungen werden durch Mitgleidsbeiträge, Absicherungen, Spenden und Beiträge vom deutschen roten Kreuz bezahlt. Jedes Jahr gibt es ein Trainingslager. Jeder kann einsteigen, insofern der zwei Schwimmlagen beherrscht. Im Sommer z.B. Absicherung von Seen in und um Dresden. Vorstand wird durch alle Mitglieder bestimmt. Vorstand verwaltet Mitgleider und finanzielle Mittel und Absicherungen, sowie Ausstattung mit technischen Mitteln. Möchten anerkannte HSG werden um sich an der TU Dresden zu präsentieren und zum Teil die Raumvergabe nutzen.

Bevor man Mitgleid wird, kann man erstmal an einem Probetraining teilnehmen (normalerweise bis zu einem Monat, im Einzelfall auch mehr).

Gibt es eine Sozialklausel für Mitgleider mit keinem Geld?. Es exisitiert keine Sozialklausel, aber es sollte trotzdem möglich sein.

Der Mitgliedsbeitrag muss auch wegen der Versicherung erhoben werden.

Beschlussfassung: Nach formaler Gegenrede mit 2/0/1 anerkannt.

 

Beschlussdatum: 
10. Juli 2014
Status: 
angenommen